Frage zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwertes

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

21.12.2016, 14:18

Hallo ans Forum,

ich möchte eine Rechnung erstellen.

Sachverhalt: Schadensersatz aus Unfall. Es erging MB, nach Widerspruch streitiges Verfahren mit Verhandlung, in welcher ein widerruflicher Vergleich geschlossen wurde.

In MB und Anspruchsbegründung wird ein Betrag in Höhe von 1.227,01 Euro gefordert. Dieser Betrag liegt auch als Gegenstandswert unseren Vorschussrechnungen zugrunde.

Mir liegt nun das Protokoll der mündlichen Verhandlung vor, in dem der Streitwert auf 1.227,01 € festgesetzt wird. Danach heißt es jedoch "Es besteht ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 400,00 €".

Ich bin mir nun nicht ganz sicher, warum hier ein Vergleichsmehrwert mit ins Spiel kommt. Es wurden zumindest laut Protokoll keine anderweitigen Gegenstände mitverglichen.

Mir ist klar, dass niemand von euch die Akte kennt - aber hätte trotzdem jemand eine Idee, woher dieser Mehrwert kommen könnte?

Danke & frohe Weihnachten
Sveta
Sonnenkind
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#2

21.12.2016, 14:37

Da sollte sich aber doch etwas aus der Akte ergeben. Wurde hier vielleicht noch Schmerzensgeld dazu genommen? Dein Chef müsste das doch wissen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Sveta

#3

21.12.2016, 14:42

Danke, ich werde meinen Chef fragen, wollte aber nicht ganz "unvorbereitet" wirken. Das mit dem Schmerzensgeld ist ein guter Hinweis. Aus der Akte ergibt sich leider meines Dafürhaltens nichts.
Sveta
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Adora Belle
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#4

21.12.2016, 15:05

Bild Feststellung?

Dazu könnte man nur mehr sagen, wenn man den Wortlaut des Vergleichs kennt. Wenn überhaupt. Ansonsten hilft ein Gespräch mit den Leuten, die am Vergleichsabschluss beteiligt waren.
Lori79
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#5

06.07.2020, 15:47

Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem: Es betriftt eine Verkehrsunfallsache:
Wir haben 2400 eingeklagt, es wurde jedoch ein Vergleich über 500,00 € geschlossen. Der Vergleich wurde nicht widerrufen.
Im Protokoll steht:
Streitwert für das Verfahren wird auf 2400 € festgesetzt.
Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
Ich wollte 1,3 Verf.G + 1,2 Verf. + 1,0 Einigungsgeb. aus 2400 € mtit der RS abrechnen. Oder meinen die mit hat keinen Mehrwert, dass der Streitwert für die Einigung 500,00 €, da dies der Betrag ist, der ja gezahlt wird (Unfallsachen)
Oder was meint Ihr ?
DA nke Euch
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Tigerle
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#6

06.07.2020, 15:54

Lori79 hat geschrieben:
06.07.2020, 15:47

Ich wollte 1,3 Verf.G + 1,2 Verf. + 1,0 Einigungsgeb. aus 2400 € mtit der RS abrechnen.
so ist es richtig.
Mit der Haftpflicht wird mur auf Basis des bezahlten Betrages abgerechnet, sofern hier nicht im Vergleich anderes vereinbart wurde.
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