Vorläufiges Zahlungsverbot mehrere Drittschuldner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Attila
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#1

19.12.2016, 13:42

Hallo zusammen,

wir haben gegen 4 Drittschuldner ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt (4 einzelne Anträge). Dann wurde gegen alle 4 Drittschuldner gemeinsam ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Ist es richtig, dass ich für die 4 verschiedenen vorläufigen Zahlungsverbote 4 mal eine 0,3 Verfahrensgebühr bekomme? Ich habe gelesen, dass es 4 verschiedenen Angelegenheiten sind und ich für jedes vorläufige Zahlungsverbot je eine Verfahrensgebühr erhalte. Wie kann ich dann mit der Tatsache umgehen, dass ja der nachfolgende PfÜB gegen alle 4 Drittschuldner gemeinsam erwirkt wurde? Das vorläufige Zahlungsverbot und der PfÜB bilden ja dann gebührentechnisch EINE Angelegenheit. Im PfÜB wurde dann ja natürlich nur eine Verfahrensgebühr geltend gemacht, aber theoretisch sind doch 4 entstanden, auch wenn diese dann in dem PfÜB aufgehen, oder?

Bitte um Hilfe
LG Attila
Sonnenkind
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#2

19.12.2016, 15:22

Frage: Wieso habt ihr die 4 nicht alle in ein vorläufiges Zahlungsverbot gepackt?
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Gestern: schon vorbei.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Attila
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#3

20.12.2016, 10:09

Sonnenkind hat geschrieben:Frage: Wieso habt ihr die 4 nicht alle in ein vorläufiges Zahlungsverbot gepackt?
Das kann ich nicht sagen, da das meine Vorgängerin gemacht hat.
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Anahid
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#4

20.12.2016, 10:42

Meiner Meinung nach kannst Du dann, wenn ein PfÜB beantragt wurde, nicht 4 x die Gebühr für VZV abrecchnen. Die Zustellungskosten des GV ja, aber Anwaltskosten Minus. Denn die Kosten eines VZV gehen in den Kosten ein PfÜB auf und der wurde beantragt. Dabei ist es m.E. vollkommen egal, ob da vorher 4 VZV in der Welt waren oder nur eins.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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