Kaa mit Anrechnung Geschäftsgebühr und Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1

16.12.2016, 11:44

Hallo Ihr Lieben,

eingeklagt haben wir 2.011,38 € zzgl. 334,75 € vorgerichtliche Anwaltskosten auf einen GW von 2.011,38 €, also 334,75 €.
Im Beschluss steht nun, dass die Parteien sich geeinigt haben, dass die Beklagten verurteilt werden, an den Kläger 1.108,77 € sowie an uns vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 € (1,3 Geschäftsgebühr zzgl. PTE und Mwst auf einen GW von bis 1.500,00 €) zu zahlen. Meine Frage ist jetzt, wie ich den Kaa mit der Anrechnung machen soll.

Chef wollte Folgendes, was auch bereits beantragt wurde:
GW: 2.011,38 €
1,3 Verfahrensgebühr 261,30 €
-0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr -130,65 €
1,2 Terminsgebühr 241,20 €
1,0 Einigungsgebühr 201,00 €
-0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr gem. Vergleich aus Wert: 201,71 € -29,25 €
PTE
Mwst
Gesamt

Rechtspflegerin schreibt:
Es wird um Erläuterung für den Punkt "abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Vergleich aus Wert 201,71 € in Höhe von 29,25 € gebeten. Die Geschäftsgebühr wurde bereits mit 130,65 € richtigerweise angerechnet.

Ich meine, dass der Kaa wie folgt aussehen müsste:
GW: 2.011,38 €
1,3 Verfahrensgebühr 261,30 €
-0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 IV -74,75 € (die Hälfte der reinen Geschäftsgebühr gem. Beschluss)
1,2 Terminsgebühr 241,20 €
1,0 Einigungsgebühr 201,00 €
PTE
Mwst
Gesamt

Wer hat nun Recht?

Ich danke schonmal für Eure Hilfe :wink1
Jeffersonfm
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#2

16.12.2016, 22:01

Ich sehe das wie du. Es kann sein, dass die Rpfl euch nicht darauf aufmerksam machen möchte, dass ihr weniger beantragt habt als euch zusteht. Die Nachfrage hinsichtlich beider Anrechnungen liegt aber dann doch auf der Hand.
Versuch es mal so wie du das berechnet hast.
BeLu89
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#3

19.12.2016, 09:35

Jeffersonfm hat geschrieben:Ich sehe das wie du. Es kann sein, dass die Rpfl euch nicht darauf aufmerksam machen möchte, dass ihr weniger beantragt habt als euch zusteht. Die Nachfrage hinsichtlich beider Anrechnungen liegt aber dann doch auf der Hand.
Versuch es mal so wie du das berechnet hast.

Vielen Dank für Deine Antwort.
Was ich allerdings nicht verstehe: Warum schreibt die Rechtspflegerin, dass richtigerweise 130,65 € bzgl. Geschäftsgebühr angerechnet wurden? Das dürfen ja nur 74,75 € sein. Ich bin verwirrt :kopfkratz
Jeffersonfm
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#4

20.12.2016, 00:18

Wie schon gesagt, es dürfte richtigerweise wohl weniger angerechnet werden. Es darf aber nicht mehr zugesprochen werden als beantragt ist. Insofern kann es sein, dass sie dir diesen Hinweis nicht gegeben hat, weil sie dich dann darauf aufmerksam machen würde, dass du mehr abrechnen kannst.
Ansonsten: Antrag korrigieren und gleich mitteilen, dass und warum die Anrechnung vorher falsch war.
BeLu89
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#5

20.12.2016, 08:35

Jeffersonfm hat geschrieben:Wie schon gesagt, es dürfte richtigerweise wohl weniger angerechnet werden. Es darf aber nicht mehr zugesprochen werden als beantragt ist. Insofern kann es sein, dass sie dir diesen Hinweis nicht gegeben hat, weil sie dich dann darauf aufmerksam machen würde, dass du mehr abrechnen kannst.
Ansonsten: Antrag korrigieren und gleich mitteilen, dass und warum die Anrechnung vorher falsch war.
Alles klar, mach ich.

Vielen Dank :wink1
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