Seite 1 von 1

Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 09:53
von Dukatesse
Huhu,

wir sind für unseren Mandanten nur in der zweiten Instanz tätig geworden. Welches Gericht ist jetzt für die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zuständig? Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht bei § 11 bei Rn 270: "Zuständig ist das Gricht des ersten Rechtsszugs des Ausgangsverfahrens. Fehlt es an einem solchen, kann die Vergütungsfestsetzung nicht stattfinden." Wie ist das gemeint? Heißt das in unserem Fall, dass wir den Antrag gar nicht stellen können?

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:12
von icerose
wenn ihr in der zweiten Instanz tätig ward, muss sich doch aus der Akte das erstinstanzliche Gericht entnehmen lassen (z. B. Berufungsschriftsatz). Dieses ist dann "dein Gericht". ;)
Falls du keine Unterlagen hast, ruf kurz das zweitinstanzliche Gericht an, die verraten, wo der Rechtsstreit in erster Instanz war.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:29
von Dukatesse
Natürlich kennen wir das erstinstanzliche Gericht. Aber was soll der von mir kursiv zitierte Satz im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> bedeuten?

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:31
von Ciara
Außergerichtlich hast du z. B. kein zuständiges Gericht, da musst du dann einen MB für die Vergütung machen.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:33
von icerose
Dukatesse hat geschrieben:Natürlich kennen wir das erstinstanzliche Gericht. Aber was soll der von mir kursiv zitierte Satz im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> bedeuten?
Entschuldigung, ich dachte, das erledigt sich automatisch, wenn der Rechtsstreit vor Gericht war (es also ein erstinstanzliches Gericht gibt).
Danke, Ciara.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:51
von Dukatesse
Das ist ja gerade der Punkt. Ich verstehe nicht, wie es kein erstinanzliches Gericht geben kann. Was meint <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>?

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 10:54
von Ciara
Dukatesse hat geschrieben:Das ist ja gerade der Punkt. Ich verstehe nicht, wie es kein erstinanzliches Gericht geben kann. Was meint <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3 ... /foreno-21" target="_blank"><a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a></a>?
Wenn du nur außergerichtlich tätig bist, gibt es kein erstinstanzliches Gericht.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 11:14
von Dukatesse
Ok... also dann heißt das in meinem Fall, dass wir den Antrag gem. § 11 RVG hier nicht stellen können, richtig? Nur, weil wir erstinstanzlich nicht tätig waren.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 11:16
von skugga
Dukatesse hat geschrieben:Ok... also dann heißt das in meinem Fall, dass wir den Antrag gem. § 11 RVG hier nicht stellen können, richtig? Nur, weil wir erstinstanzlich nicht tätig waren.
Nein, das heißt es nicht. Es heißt, dass Du jetzt das erstinstanzliche Gericht aus der Akte suchst und dort Euren Antrag für die II. Instanz stellst.

Re: Vergütungsfestsetzung - Zuständiges Gericht?

Verfasst: 15.12.2016, 11:22
von Ciara
Dukatesse hat geschrieben:Ok... also dann heißt das in meinem Fall, dass wir den Antrag gem. § 11 RVG hier nicht stellen können, richtig? Nur, weil wir erstinstanzlich nicht tätig waren.

Das wäre nur der Fall, wenn du gar nicht gerichtlich tätig warst. Ihr wart ja aber in der zweiten Instanz gerichtlich tätig.