Kosten trägt Beklagte im Arbeitsrecht
Verfasst: 12.12.2016, 09:02
Guten Morgen
ich habe eine wahrscheinlich "saudoofe" Frage!
Wir haben eine Kostenschlussurteil vom Arbeitsgericht bekommen, dass die Kosten die Beklagte zu tragen hat. Das hat mich etwas verwirrt, da im Arbeitsrecht ja jeder seine eigenen Kosten trägt in der I. Instanz. Jetzt hab ich, wahrscheinlich in einem Anflug geistiger Umnachtung, doch einen KFA gemacht, dass unsere Kosten quasi erstattet werden, da die GS die ja laut Kostenschlussurteil zu tragen hat.
Heute bekomme ich ein Schreiben vom Gericht, dass beim Arbeitsrecht jeder seine eigenen Kosten trägt - ist ja auch bekannt. Ich soll den Antrag bitte zurück nehmen.
ABER:
Wieso schicken die mir dann dieses Kostenschlussurteil, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, wenn doch eh jede Partei die Kosten selber trägt??
Muss ich den KFA jetzt zurück nehmen??
Liebe Grüße
Tatjana
ich habe eine wahrscheinlich "saudoofe" Frage!
Wir haben eine Kostenschlussurteil vom Arbeitsgericht bekommen, dass die Kosten die Beklagte zu tragen hat. Das hat mich etwas verwirrt, da im Arbeitsrecht ja jeder seine eigenen Kosten trägt in der I. Instanz. Jetzt hab ich, wahrscheinlich in einem Anflug geistiger Umnachtung, doch einen KFA gemacht, dass unsere Kosten quasi erstattet werden, da die GS die ja laut Kostenschlussurteil zu tragen hat.
Heute bekomme ich ein Schreiben vom Gericht, dass beim Arbeitsrecht jeder seine eigenen Kosten trägt - ist ja auch bekannt. Ich soll den Antrag bitte zurück nehmen.
ABER:
Wieso schicken die mir dann dieses Kostenschlussurteil, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, wenn doch eh jede Partei die Kosten selber trägt??
Muss ich den KFA jetzt zurück nehmen??
Liebe Grüße
Tatjana