Kosten trägt Beklagte im Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

12.12.2016, 09:02

Guten Morgen :)

ich habe eine wahrscheinlich "saudoofe" Frage!

Wir haben eine Kostenschlussurteil vom Arbeitsgericht bekommen, dass die Kosten die Beklagte zu tragen hat. Das hat mich etwas verwirrt, da im Arbeitsrecht ja jeder seine eigenen Kosten trägt in der I. Instanz. Jetzt hab ich, wahrscheinlich in einem Anflug geistiger Umnachtung, doch einen KFA gemacht, dass unsere Kosten quasi erstattet werden, da die GS die ja laut Kostenschlussurteil zu tragen hat.

Heute bekomme ich ein Schreiben vom Gericht, dass beim Arbeitsrecht jeder seine eigenen Kosten trägt - ist ja auch bekannt. Ich soll den Antrag bitte zurück nehmen.

ABER:

Wieso schicken die mir dann dieses Kostenschlussurteil, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, wenn doch eh jede Partei die Kosten selber trägt?? :kopfkratz

Muss ich den KFA jetzt zurück nehmen??

Liebe Grüße
Tatjana
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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yaris
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#2

12.12.2016, 09:26

Hallo Tatjana,

die Kostententscheidung dürfte wohl die Gerichtskosten betreffen, da anscheinend ein Urteil ergangen ist. Die Gerichtskosten (üblicherweise 2 Gebühren) sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Der KFA ist daher m. E. zurückzunehmen. Das Arbeitsgericht wird die Gerichtskosten selber bei der Beklagten beitreiben.

Mit freundlichen Grüßen

yaris
Tatjana H.
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#3

12.12.2016, 09:39

yaris hat geschrieben:Hallo Tatjana,

die Kostententscheidung dürfte wohl die Gerichtskosten betreffen, da anscheinend ein Urteil ergangen ist. Die Gerichtskosten (üblicherweise 2 Gebühren) sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Der KFA ist daher m. E. zurückzunehmen. Das Arbeitsgericht wird die Gerichtskosten selber bei der Beklagten beitreiben.

Mit freundlichen Grüßen

yaris
Sag ich doch

Geistige Umnachtung!!! Was ein Kram! :(
Tatjana

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TipsyJersey
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#4

13.12.2016, 15:55

Parteireisekosten bzw. hypothetische Parteireisekosten (weil Partei diese wegen Einschaltung RA erspart hat) könnten zur Festsetzung beantragt werden.
likema31
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#5

14.12.2016, 11:07

Ich hatte das auch mal und hab einen KFA eingereicht. Es geht da nur um die Gerichtskosten, den KFA hab ich dann zurückgenommen.
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