Guten Morgen
ich habe eine wahrscheinlich "saudoofe" Frage!
Wir haben eine Kostenschlussurteil vom Arbeitsgericht bekommen, dass die Kosten die Beklagte zu tragen hat. Das hat mich etwas verwirrt, da im Arbeitsrecht ja jeder seine eigenen Kosten trägt in der I. Instanz. Jetzt hab ich, wahrscheinlich in einem Anflug geistiger Umnachtung, doch einen KFA gemacht, dass unsere Kosten quasi erstattet werden, da die GS die ja laut Kostenschlussurteil zu tragen hat.
Heute bekomme ich ein Schreiben vom Gericht, dass beim Arbeitsrecht jeder seine eigenen Kosten trägt - ist ja auch bekannt. Ich soll den Antrag bitte zurück nehmen.
ABER:
Wieso schicken die mir dann dieses Kostenschlussurteil, dass die Beklagte die Kosten zu tragen hat, wenn doch eh jede Partei die Kosten selber trägt??
Muss ich den KFA jetzt zurück nehmen??
Liebe Grüße
Tatjana
Kosten trägt Beklagte im Arbeitsrecht
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Hallo Tatjana,
die Kostententscheidung dürfte wohl die Gerichtskosten betreffen, da anscheinend ein Urteil ergangen ist. Die Gerichtskosten (üblicherweise 2 Gebühren) sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Der KFA ist daher m. E. zurückzunehmen. Das Arbeitsgericht wird die Gerichtskosten selber bei der Beklagten beitreiben.
Mit freundlichen Grüßen
yaris
die Kostententscheidung dürfte wohl die Gerichtskosten betreffen, da anscheinend ein Urteil ergangen ist. Die Gerichtskosten (üblicherweise 2 Gebühren) sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Der KFA ist daher m. E. zurückzunehmen. Das Arbeitsgericht wird die Gerichtskosten selber bei der Beklagten beitreiben.
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Sag ich dochyaris hat geschrieben:Hallo Tatjana,
die Kostententscheidung dürfte wohl die Gerichtskosten betreffen, da anscheinend ein Urteil ergangen ist. Die Gerichtskosten (üblicherweise 2 Gebühren) sind von der unterlegenen Partei zu tragen. Der KFA ist daher m. E. zurückzunehmen. Das Arbeitsgericht wird die Gerichtskosten selber bei der Beklagten beitreiben.
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yaris
Geistige Umnachtung!!! Was ein Kram!
Tatjana
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Parteireisekosten bzw. hypothetische Parteireisekosten (weil Partei diese wegen Einschaltung RA erspart hat) könnten zur Festsetzung beantragt werden.