Kostenrücklauf im Arbeitsrecht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

30.11.2016, 11:32

Hallo,

ich habe mal eine ganz doffe Frage, die ich mir vielleicht quasi selbst schon beantwortet habe aber ich bin mir nicht 100% sicher.

Arbeitsrechtliches Verfahren

M hat RSV, die erteilt Deckung. Rechtstreit wird mit Vergleich beendet. Akte wird nach einem Jahr wiedervorlage archiviert.

Jetzt kommt die RSV und fragt an, wie der Stand der Sache ist obwohl ihr der Vergleichsbeschluss laut unserer akte vorliegt :kopfkratz und möchte gleichzeitig wissen, wie das mit dem Kostenrücklauf ist. Der Kostenrücklauf ist doch, wenn die GS die Kosten erstatten muss, oder liege ich da falsch und verwechsle das? Und wenn ich das verwechsle, was ist dann der Kostenrücklauf? Beim Arbneitsrecht muss doch jede Partei ihre Kosten selber tragen in der I. Instanz, oder nicht?

danke

Tatjana
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#2

30.11.2016, 12:04

Nein, siehst Du richtig. Da sitzt irgendein Schnarcher bei der RSV. Ich würde auf den bereits überreichten Vergleich und hinsichtlich der Kosten auf § 12 a Abs. 1 ArbGG verweisen.
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#3

30.11.2016, 12:06

Derzeit laufen bei den Versicherungen die Revisionen und deshalb sitzen das ganz viele "Schnarcher" wie Anahid so schön sagt :lol: Ich hab sicher schon 30 solcher Anfragen gehabt in den letzten 3 Wochen :motz
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#4

30.11.2016, 12:10

Vielen lieben Dank

Anahid und Soenny :)
Tatjana

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#5

30.11.2016, 21:10

Soenny hat geschrieben:Derzeit laufen bei den Versicherungen die Revisionen und deshalb sitzen das ganz viele "Schnarcher" wie Anahid so schön sagt :lol: Ich hab sicher schon 30 solcher Anfragen gehabt in den letzten 3 Wochen :motz
Die "Schnarcher" waren aber dieses Jahr auch schon früher am Werk. Ich hatte vor ca. 2 Monaten ein RSV-Schreiben auf dem Tisch, ebenfalls mit der Frage, ob denn schon vollstreckt werden konnte und was mit den Kosten ist. Ich so: :kopfkratz Titel ist ein Vergleich dahingehend, dass keine der Parteien von der anderen überhaupt noch was bekommt, Kosten gegeneinander aufgehoben, Gerichtskosten sind schon ausgeglichen... :roll: Und ist ja nicht so, dass die RSV den Vergleich nebst Anschreiben, dass somit alles erledigt ist, schon seit Mai auf dem Tisch hat...
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#6

30.11.2016, 23:28

:mrgreen: Schnarcher halt!
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