Beschwerde gegen Freigabebeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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laurasameh
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#1

22.11.2016, 14:57

Hi,

ich habe eine dicke Akte im Betreuungsrecht zum Abrechnen auf den Tisch bekommen. Leider hatte ich noch nie etwas mit Betreuungsrecht zu tun.

Die Anwältin, für die ich die Abrechnung vornehmen soll, ist die Verfahrensbevollmächtigte für den Betreuten und hat Beschwerden gegen z.B.
- einen Freigabebeschluss, den die Betreuerin des Mandanten erwirkt hat,
- einen Vergütungsbeschluss, den ebenfalls die Betreuerin des Mandanten erwirkt hat und
- einen Beschluss darüber dass Willenserklärungen, des Betroffenen, die seine Vermögensangelegenheiten betreffen, der Einwilligung der Betreuerin bedürfen

eingelegt. Der Mandant ist nur, was sein Vermögen angeht, unter Betreuung gestellt. Die Vollmacht für die Anwältin konnte er selbst unterzeichnen.

Den jeweiligen Beschwerden wurde nicht abgeholfen.
Rechne ich hier pro Beschwerde eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 ab? GW 5.000,00 € oder (bei der Sache mit der Vergütung, den Wert, worüber Beschwerde eingelegt worden ist)?

Wenn die Sache dann vor das Landgericht geht, entsteht dann eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200???

Ich weiß einfach nicht, wie ich anfangen soll.

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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