Gerichtsvvollzieher- und RA Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

14.11.2016, 11:31

Hallo Zusammen,
soll für meine Chefin alle Kosten für ein VZV bei einem Streitwert von 4.000,00 € ermitteln:
Die kosten für RA sind ja klar. 0,3 GEbühr
Gerichtskosten fallen nicht an.
Tue mich schwer mit den Gerichtsvollzieherkosten. Wo kann ich nachschauen.
Oder weißt das einer von Euch zufällig. (Ein Drittschuldner / ein Schuldner )

Danke
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Laska
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#2

14.11.2016, 12:38

Liebe Grüße

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Tigerle
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#3

16.11.2016, 08:43

Es kommt drauf an, wie der Gerichtsvollzlieher die Zustellung vornimmt.

http://www.kgjur.de/buch/Gerichtsvollzieherkosten.pdf

Denk dran, wenn Ihr anschließend einen PfÜb macht, dann bekommt ihr dafür nicht nochmals Gebühren, wenn Du das VZV abrechnest.
sandrasahra
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#4

16.11.2016, 08:48

Blöde Frage. Für was steht denn VZV?
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Tigerle
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#5

16.11.2016, 08:52

sandrasahra hat geschrieben:Blöde Frage. Für was steht denn VZV?
gibt keine blöden Fragen. VZV steht für vorläufiges Zahlungsverbot
sandrasahra
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#6

16.11.2016, 08:56

Tigerle hat geschrieben:
sandrasahra hat geschrieben:Blöde Frage. Für was steht denn VZV?
gibt keine blöden Fragen. VZV steht für vorläufiges Zahlungsverbot
Ah danke :thx
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