Verhandlungen nach KFA als eigene Angelegenheit??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AnnaMe
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#1

11.11.2016, 08:52

Huhu liebe Community,
habe eine doofe Frage, manchmal steht man aber auch einfach auf dem Schlauch.

Wir hatten einen Rechtsstreit in einer Mietrechtsangelegenheit, haben verloren und es erging ein KFB zu Gunsten der Gegenseite. Unsere Mandantin konnte die Gesamtforderung (Urteil + KFB) allerdings nicht bezahlen, weswegen wir die Gegenseite nochmals angeschrieben haben und um Ratenzahlung gebeten. Es wurde eine Vereinbarung getroffen. So viel zum Fall.

Meine Frage ist nun, ist die Korrespondenz mit der Gegenseite und die daraus resultierende Ratenzahlungsvereinbarung als eigene Angelegenheit zu sehen, sodass ich nochmal eine 1,3 GG und eine 1,5 EG abrechnen könnte?

Danke für Eure Hilfe.

lg Anna
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Adora Belle
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#2

11.11.2016, 09:49

Nein. Das dürfte schon zur Vollstreckung gehören und eine 0,3 VG 3309 + 1,5 EG aus 20% des Wertes gem. §31b RVG auslösen.
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