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3308 Gegenstandswert nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 10.11.2016, 12:08
von RENOCTBLN
Hallo,

welchen Gegenstandswert nehme ich denn für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid wenn auf einen Mahnbescheid die Hauptfordeurng gezahlt wurde aber die Gerichts- und RA-Kosten nicht?

Wir haben den VB nur noch bzgl. der Gerichts- und RA-Kosten beantragt, welchen Gegenstandswert nehme ich dann für die Berechnung der 3308?

Nehme ich den Wert nach der noch offenen Forderung ohne die Hauptforderung?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :-)

Re: 3308 Gegenstandswert nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 10.11.2016, 12:21
von AliceImWunderland
Der Gegenstandswert wäre die Forderung, wegen welcher der VB beantragt worden ist. Also die Restforderung.

Re: 3308 Gegenstandswert nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 10.11.2016, 14:13
von RENOCTBLN
Danke! :-)