3308 Gegenstandswert nach Zahlung der Hauptforderung
Verfasst: 10.11.2016, 12:08
Hallo,
welchen Gegenstandswert nehme ich denn für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid wenn auf einen Mahnbescheid die Hauptfordeurng gezahlt wurde aber die Gerichts- und RA-Kosten nicht?
Wir haben den VB nur noch bzgl. der Gerichts- und RA-Kosten beantragt, welchen Gegenstandswert nehme ich dann für die Berechnung der 3308?
Nehme ich den Wert nach der noch offenen Forderung ohne die Hauptforderung?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
welchen Gegenstandswert nehme ich denn für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid wenn auf einen Mahnbescheid die Hauptfordeurng gezahlt wurde aber die Gerichts- und RA-Kosten nicht?
Wir haben den VB nur noch bzgl. der Gerichts- und RA-Kosten beantragt, welchen Gegenstandswert nehme ich dann für die Berechnung der 3308?
Nehme ich den Wert nach der noch offenen Forderung ohne die Hauptforderung?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)