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Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Verfasst: 10.11.2016, 10:58
von RENOCTBLN
Hallo,

ich habe eine Akte, bei der wir den Auftrag hatten einen Mahnbescheid bezüglich der offenen Mietforderung zu beantragen, nach der Beantragung einigte sich unser Mandantin mit dem Mieter in einem Vergleich, auf den Vergleich zahlte der Mieter auch einen Teil, den rest aber nicht mehr.

Wir haben den Mieter dann nochmal außergerichtlich angeschrieben, nachdem daraufhin auch keine Reaktion erfolgte haben wir den VB beantragt.

Fast zeitgleich haben wir einen zweiten MB beantragt, da weitere Mieten nicht gezahlt wurden und haben hierzu auch einen VB beantragt.

Nun ist zu meiner Absicherung die Frage, ich rechne sicher die 3305 und die 3308 aus den beiden Werten gesamt ab, so dass ich die 3305 und die 3008 nur einmal in der Rechnung habe, oder?
Ich rechne die 3305 und 3308 nicht in einer Rechnung zwei Mal ab.

Kann ich auch die 2300 für die außergerichtliche Aufforderung abrechnen, obwohl wir erst nach dem MB-Antrag den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben?

Re: Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Verfasst: 10.11.2016, 11:05
von AliceImWunderland
Die Mahnbescheide werden einzeln abgerechnet. Die Werte werden nicht zusammengerechnet.

Meiner Meinung nach kannst du die 2300 nicht abrechnen. Ihr habt erst einen MB gemacht und dann erst aufgefordert. Somit ist die Zahlungsaufforderung mit den MB-Kosten abgegolten . NIcht umsonst heißt es "vorgerichtliche Kosten". Wenn die Sache erst gerichtlich anhängig ist, gibt es für die nachfolgende Tätigkeit keine vorgerichtlchen Kosten mehr.

Re: Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Verfasst: 10.11.2016, 11:06
von RENOCTBLN
Ich rechne sie also doch einzeln ab, obwohl beide Mahnbescheide in einer Akte gestellt wurden?

Re: Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Verfasst: 10.11.2016, 12:31
von Anahid
2 Verfahren = 2 Rechnungen. Es kommt doch nicht darauf an, wie viele Akten angelegt wurden.

Jede Miete stellt einen eigenen Anspruch dar. Zum Zeitpunkt der Beauftragung einen MB zu erstellen, war eine bestimmte Anzahl Mieten offen. Die habt Ihr dann im MB geltend gemacht. Danach sind weitere Rückstände entstanden, weshalb ein weiteres Verfahren eingeleitet wurde. Diese weiteren Mieten, hätten aber ja nicht schon im ersten MB mit geltend gemacht werden können. Darum: neues Verfahren, neue Gebühren.

Re: Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen

Verfasst: 10.11.2016, 14:13
von RENOCTBLN
OK. danke! :-)