Zwei MB´s in einer Akte Gegenstandswerte zuammenrechnen
Verfasst: 10.11.2016, 10:58
Hallo,
ich habe eine Akte, bei der wir den Auftrag hatten einen Mahnbescheid bezüglich der offenen Mietforderung zu beantragen, nach der Beantragung einigte sich unser Mandantin mit dem Mieter in einem Vergleich, auf den Vergleich zahlte der Mieter auch einen Teil, den rest aber nicht mehr.
Wir haben den Mieter dann nochmal außergerichtlich angeschrieben, nachdem daraufhin auch keine Reaktion erfolgte haben wir den VB beantragt.
Fast zeitgleich haben wir einen zweiten MB beantragt, da weitere Mieten nicht gezahlt wurden und haben hierzu auch einen VB beantragt.
Nun ist zu meiner Absicherung die Frage, ich rechne sicher die 3305 und die 3308 aus den beiden Werten gesamt ab, so dass ich die 3305 und die 3008 nur einmal in der Rechnung habe, oder?
Ich rechne die 3305 und 3308 nicht in einer Rechnung zwei Mal ab.
Kann ich auch die 2300 für die außergerichtliche Aufforderung abrechnen, obwohl wir erst nach dem MB-Antrag den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben?
ich habe eine Akte, bei der wir den Auftrag hatten einen Mahnbescheid bezüglich der offenen Mietforderung zu beantragen, nach der Beantragung einigte sich unser Mandantin mit dem Mieter in einem Vergleich, auf den Vergleich zahlte der Mieter auch einen Teil, den rest aber nicht mehr.
Wir haben den Mieter dann nochmal außergerichtlich angeschrieben, nachdem daraufhin auch keine Reaktion erfolgte haben wir den VB beantragt.
Fast zeitgleich haben wir einen zweiten MB beantragt, da weitere Mieten nicht gezahlt wurden und haben hierzu auch einen VB beantragt.
Nun ist zu meiner Absicherung die Frage, ich rechne sicher die 3305 und die 3308 aus den beiden Werten gesamt ab, so dass ich die 3305 und die 3008 nur einmal in der Rechnung habe, oder?
Ich rechne die 3305 und 3308 nicht in einer Rechnung zwei Mal ab.
Kann ich auch die 2300 für die außergerichtliche Aufforderung abrechnen, obwohl wir erst nach dem MB-Antrag den Schuldner zur Zahlung aufgefordert haben?