Abrechnung Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schachterlteufel
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#1

08.11.2016, 10:47

Hallo ans Forum,

ich bin dazu übergegangen bei Eheleuten, die über Immobilienvermögen verfügen, zum Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung zu raten, um zu vermeiden, dass der Zugewinn im streitigen Verfahren geklärt werden muss.
Bisher war die Ermittlung des Gegenstandswerts kein Problem, da die Immobilien meist verschuldet waren.

Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie ich den Gegegnstandswert ermittle, wenn (unverschuldestes Vermögen) da ist....

Wie wirken sich die Regelungen zum Unterhalt, Sorge, VA auf den Gegenstandswert aus?

Danke für eure Ideen...

Schachterlteufel
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