Entstehen neue Gebühren für die Anhörung FamR?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Juliane1985
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#1

04.11.2016, 10:25

Hallöchen,

mal eine Frage:

In einem FamR-Angelegenheit läuft ein Verfahren vor dem AG Pasewalk. Unser Antrag, dass unser Mdt. vor dem hiesigen AG angehört wird, wurde stattgegeben. Es wurde sodann ein Termin im September vor den hiesigen Gericht wahrgenommen.

Vor dem AG Pasewalk haben wir PKH bekommen. Dort fand auch im Juli ein Termin statt. Diesen hatte ein UBV wahrgenommen. Dieser ist mittlerweile zum HBV und wir als KorrespondenzRA beigeordnet worden.

Diese Abrechnung vor dem AG Pasewalk ist eigentlich klar - nur vor dem hiesigen Gericht? Gibt es da gesonderte Gebühren? Hätten wir hier auch PKH beantragen müssen? Wer übernimmt denn die Fahrtkosten? Ich habe keine richtige Antwort finden können. ...

Hat jemand eine Idee?
Danke und LG Juliane :)
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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