ZV-Gebühr bei Vollstreckungsschutz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DeniseK
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#1

03.11.2016, 16:28

Ich hab eine etwas knifflige Frage.

Wir haben einen ZV-Auftrag gemacht und jetzt durch den GVZ erfahren, dass Vollstreckungsschutz besteht. können wir die ZV-Gebühr trotzdem abrechnen?

Lieben Dank schon mal
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Anahid
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#2

03.11.2016, 18:26

Selbstverständlich. Woher sollst denn Du das vor Antragstellung wissen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
DeniseK
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#3

04.11.2016, 09:09

gegenüber dem Mandanten oder auch gegenüber der GGS?

Darf ich das in die Forderungsaufstellung mit aufnehmen?
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Anahid
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#4

04.11.2016, 11:10

Gegenüber beiden und ja, das kannst Du in die Forderungsaufstellung aufnehmen, es sei denn, Euch war bekannt, dass nicht vollstreckt werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

04.11.2016, 11:21

Welche Art Vollstreckungsschutz wird denn angeführt?

Hier ist derzeit Thema, daß GV schreiben, daß Vollstreckungsschutz aufgrund eines Insolvenzverfahrens besteht. Wenn das Verfahren bereits vor dem ANtrag auf ZV lief, wird hier die Meinung vertreten, daß ZV Kosten nicht ansetzbar sind, da ein Blick auf die Seite "Insolvenzbekanntmachungen" gereicht hätte, den Antrag nicht zu stellen.

Aber scheinbar scheiden sich da noch die Geister.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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