Freistellung VGL-Mehrwert?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ButlerJames
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#1

03.11.2016, 14:34

Huhu,

ich habe eine Akte auf dem Tisch in der ein MA aus krankheitsbedingten Gründen gekündigt wurde.

Im VGL wurde u. a. festgeschrieben, dass falls er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesund wird, er freigestellt wird.

Nun habe ich ein super Urteil gefunden (LAG Sachsen, 23.06.14, 4 Ta 95/14) wonach diese Freistellung streitwerterhöhend ist.

Könnt ihr mir sagen wie das in meinem Fall ist? Also ob das auch bei Krankheit irgendwie anwendbar ist?
:patsch
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Anahid
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#2

03.11.2016, 18:25

Beantrag Streitwertfestsetzung. Ich würde grundsätzlich sagen, dass die Freistellung streitwerterhöhend ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

04.11.2016, 12:53

Habe ich gemacht. Jetzt habe ich ein anderes Problem.

Kenne mich im ArbR nicht so aus.

Muss das anteilige Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berechnen. Im Haustarifvertrag steht, dass es jährlich gezahlt wird und in dem Monat wo ich den Urlaub nehme. Hätte den gesamten Betrag des Weihnachtsgeldes und Urlaubesgeldes einfach geteilt durch 12 gerechnet. Was meinst Du?
:patsch
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#4

04.11.2016, 13:23

AdeleSteinberg hat geschrieben:Muss das anteilige Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld berechnen. Im Haustarifvertrag steht, dass es jährlich gezahlt wird und in dem Monat wo ich den Urlaub nehme. Hätte den gesamten Betrag des Weihnachtsgeldes und Urlaubesgeldes einfach geteilt durch 12 gerechnet. Was meinst Du?
Hier geht es nicht um eine Streitwertberechnung, sondern wie Du den Anspruch des Mandanten selbst berechnest? Sorry, aber ich denke, dass das dann wohl in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Das soll doch bitte Dein Chef berechnen. ;)
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