Strafrecht Gebühren beschleunigtes Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

01.11.2016, 15:32

Hallo,

ich habe hier eine Strafsache die ich abrechnen soll. Das Verfahren war ein beschleunigtes Verfahren nach § 127b StPO. Kann mir jemand sagen, ob ich hier die ganz normalen Gebühren im Strafrecht abrechne oder, ob es dafür andere Gebühren gibt?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.11.2016, 18:38

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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