Auslagenpauschale bei mehreren Schuldnern

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bibi
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#1

25.10.2016, 13:53

Huhu Ihr Lieben :-)

Ich habe ein Problem betreffend die Kosten in der ZV und eine Rechtspflegerin, die es offenbar anders sieht als ich.

Also, ich habe einen Pfüb beantragt und bekomme meine über RA-MICRO erstellte Forderungsaufstellung um die Ohren gehauen, weil ich für 3 Schuldner auch 3 x Gebühren nach 3309 + 3 x Auslagenpauschale nebst MwSt berechnet habe. Die ZV gegen jeden einzelnen Schuldner stellt ja eine eigene Angelegenheit dar, so dass dafür die Gebühr nach 3309 gesondert entsteht. Die Rpflin ist jetzt aber der Meinung ich darf für die 3 Schuldner zwar 3 x Gebühren aber nur 1 x die Auslagenpauschale berechnen.

Wie kann ich jetzt begründen, dass auch die Auslagenpauschale 3 x anfällt? Nur darauf hinzuweisen, dass unser System das so erstellt, reicht ja wohl nicht *gg

Ferner erwähnt die Rpflin zum zweiten Mal eine Entscheidung des BGH vom 11.05.2016 zu VII ZV 54/15 - kennt diese Entscheidung jemand? Im I-Net habe ich nichts gefunden.

Ich hoffe Ihr könnt mir kurz unter die Arme greifen.

:thx :thx :thx :thx :thx
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icerose
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#2

25.10.2016, 13:57

Bibi hat geschrieben: Wie kann ich jetzt begründen, dass auch die Auslagenpauschale 3 x anfällt? Nur darauf hinzuweisen, dass unser System das so erstellt, reicht ja wohl nicht *gg
leider reicht das nicht. Stütze dich auf die Nachbemerkung zur Nr. 7002 - die Pauschale entsteht in JEDER Angelegenheit - 3 Schuldner sind 3 Angelegenheiten - ergo 3 Auslagenpauschalen. :!: ich damit noch nie Sorgen gehabt. :ka
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Pepples
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#3

25.10.2016, 14:06

BGH vom 11.05.2016 zu VII ZV 54/15
Ist das Aktenzeichen wirklich richtig? Es gibt eine Entscheidung VII ZB 54/15.
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Bibi
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#4

25.10.2016, 14:08

Pepples hat geschrieben:
BGH vom 11.05.2016 zu VII ZV 54/15
Ist das Aktenzeichen wirklich richtig? Es gibt eine Entscheidung VII ZB 54/15.

Sorry verschrieben :-/ Ja es ist ZB 54/15
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#5

25.10.2016, 14:37

Bibi hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:
BGH vom 11.05.2016 zu VII ZV 54/15
Ist das Aktenzeichen wirklich richtig? Es gibt eine Entscheidung VII ZB 54/15.

Sorry verschrieben :-/ Ja es ist ZB 54/15
Das findest Du in der Entscheidungssammlung beim BGH. ;)
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#6

25.10.2016, 14:39

Das sagt mir jetzt gar nix Pepples ^^ - Muss ich das da schriftlich anfordern?
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#7

25.10.2016, 14:44

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pitz
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#8

25.10.2016, 14:47

BGH VII ZB 54/15

http://bfy.tw/8Msw
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#9

25.10.2016, 14:56

die Entscheidung ist ja schön, hat nur überhaupt nichts mit der Auslagenpauschale zu tun. Da geht es um die Forderungsaufstellung und den Formularzwang. Hast du dazu einen gesonderten Hinweis erhalten?
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#10

25.10.2016, 15:10

Hatte ich auch icerose - ich hab den Hinweis nur nicht ganz verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass RA-MICRO die Formulare schon entsprechend ausfüllt und man kann ja zwischen den Möglichkeiten die Beträge gesondert auszuweisen oder ein FoKo beizufügen, auswählen. Ich weiß auch nicht was die Rpflin da hat *seuftz


Pepples, vielen Dank. Ich hab den Beschluss gefunden :-)
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