Auslagenpauschale bei mehreren Schuldnern

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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icerose
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#11

25.10.2016, 16:07

Die Rechtspflegerin möchte nur die Forderungsaufstellung im Pfüb-Formular haben und eben nicht deine eigene. Ob dein Programm dir die Wahl lässt, interessiert nicht. Ihr habt doch bestimmt die Möglichkeit, in dem Formular etwas umzuschreiben, oder etwa nicht?
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Bibi
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#12

27.10.2016, 14:36

So, der Einfachheit halber habe ich die Rpflin jetzt mal angerufen. Sie möchte von mir explizit begründet haben, warum für jede ZV-Gebühr nach 3309 auch die Auslagenpauschale anfallen soll.

Unstreitig würde Sie mir für 3 Schuldner in einer ZV-Maßnahme 3 x die Gebühr nach 3309 gewähren, aber nur 1 x die Auslagenpauschale.

Ich steh jetzt völlig auf dem Schlauch und weiß nicht mal ansatzweise, wo ich irgendwelche Fundstellen oder sowas nachschauen soll :-(

Kann mir hier nochmals Jemand unter die Arme greifen ? :nachdenk
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Adora Belle
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#13

27.10.2016, 15:15

Also wenn die RPfl schon verstanden hat, dass die Vollstreckung gegen jeden Schuldner eine besondere Angelegenheit ist, dann versteh ich nicht, warum sie den nächsten Schritt nicht geht. Das steht doch eindeutig in der Gebührenziffer. Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert werden.
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#14

27.10.2016, 15:32

Sie will von mir eine Begründung dazu haben. Vom logischen Versand her hatte ich ihr ja schon gesagt, dass - wenn die Auslagenpauschale für jede Angelegenheit gefordert werden kann und die ZV-Maßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene Angelegenheit darstellt, dann auch für jede Angelegenheit die Auslagenpauschale gefordert werden kann. Das reicht ihr aber nicht aus. Sie will von mir Fundstellen u. ä. genannt haben :kopfkratz
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#15

27.10.2016, 16:00

Was soll man da finden? Wenn was so eindeutig im Gesetz steht, dann braucht man keinen Kommentar und auch keine Entscheidung dazu.
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Bibi
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#16

27.10.2016, 16:02

Aber wenn Sie doch von mir so ne Begründung haben will? Sie hat mir am Telefon gesagt sie lernt auch gerne dazu und ich soll ihr die entsprechende Begründung liefern, warum die Pauschale mehrfach anfällt.
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#17

27.10.2016, 16:16

Die fällt nicht mehrfach an, sondern die fällt in jeder Angelegenheit an.

Sorry. Was es nicht gibt, kann man nicht finden. Ich würde auf §§15, 18 Abs.1 Ziffer 1 i.V.m. Nr. 7002 Abs.1 verweisen und um rechtsmittelfähige Entscheidung bitten. Dann muss sie begründen, warum sie zu einer Angelegenheit die Pauschale festsetzt und zu den weiteren besonderen Angelegenheiten nicht, entgegen dem Gesetzeswortlaut.

Und jetzt sag bitte nicht nochmal "Aber wenn sie doch..." Das bringt Dich nicht weiter.
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Fienchen
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#18

27.10.2016, 16:18

Bibi hat geschrieben:Aber wenn Sie doch von mir so ne Begründung haben will? Sie hat mir am Telefon gesagt sie lernt auch gerne dazu und ich soll ihr die entsprechende Begründung liefern, warum die Pauschale mehrfach anfällt.
Ich würde ihr ganz einfach die Seite aus dem Gesetz / Kommentar kopieren, quasi als Fundstelle, und ein Schreiben dazu fertigen. Was willst du sonst machen... :ka
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#19

27.10.2016, 16:25

Na gut, ich versuchs mal. Mal schauen wie sie entscheidet. Passt ja wieder: schwieriger Mandant und Chef sagt nur: mach mal *seuftz*
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