KFA des Klägers bei Kostenaufhebung! Wie soll ich monieren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

24.10.2016, 10:14

Hallo :wink1

Ich bin grad leicht überfordert. Mein Chef ist in Urlaub und ich habe hier einen Kostenausgleichungsantrag des Klägers liegen, der trotz Urteil, in dem steht, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch seine Gebühren mit einstellt. Ich wollte da jetzt sinngemäß schreiben:

In Sachen... nehmen wir zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers wie folgt Stellung:

Mit Urteil vom 15.09.2016, Ziffer 2., wurden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Ein Ausgleich der außergerichtlich entstandenen Kosten des Klägers kommt folglich nicht in Betracht. Dieser möge einen korrigierten Kostenausgleichungsantrag einreichen, der ausschließlich die Gerichtskosten enthält.


Klingt irgendwie doof, oder? :oops:

LG
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#2

24.10.2016, 10:31

In Sachen... nehmen wir zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers wie folgt Stellung:

Mit Urteil vom 15.09.2016, Ziffer 2., wurden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Ein Ausgleich kommt lediglich bzgl. der Gerichtskosten in Betracht, so daß der Antrag entsprechend zu korrigieren ist.
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#3

24.10.2016, 11:02

Das ist sehr nett - vielen Dank :knutsch

Klingt viel besser als meins - nicht so kompliziert :P
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#4

24.10.2016, 12:19

OT:
Gibt es tatsächlich noch RAe, die mit "gegeneinander aufgehoben" nix anfangen können - oder ist das ein ganz plumper Versuch... :kopfkratz :patsch
~ Grüßle ~
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#5

24.10.2016, 12:35

Gibt es ganz viele, aber noch viel mehr Angstellte, die erstellen diese Sachen nämlich in der Regel :lol:
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#6

24.10.2016, 12:39

Stimmt, Soenny, aber die RAe unterschreiben meist :vogel
sowas verbuch ich unter: "Herr, verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!" :lolaway
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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