Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Samsa209
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#1
18.10.2016, 15:32
Hallo!
Ich muss gerade Urlaubsvertretung für meine Kollegin im Familienrecht machen. Ich hab da abrechnungstechnisch überhaupt keine Ahnung von.
Folgender Fall:
Unterhaltsschuldner kam zu uns, will weniger Unterhalt zahlen, weil sein Kind jetzt in der Ausbildung ist. Wir haben die Gegenseite angeschrieben. Jetzt soll abgerechnet werden.
Rechne ich den Unterhaltsdifferenzbetrag x 12? Also analog zum gerichtlichen Verfahren? Wenn ja, wo steht das?
Bitte helft mir
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Samsa209
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#2
18.10.2016, 15:44
Kann ich au f§ 23 Abs. 1 RVG abstellen? Dass grundsätzlich die im gerichtlichen Verfahren geltenden Vorschriften anzuwenden sind?