Einigungsgebühr bei Abmahnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trinkerbell
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#1

18.10.2016, 10:38

Heyho,

mal ne Frage...ich hab hier eine Angelegenheit auf den Tisch, da hat die Mandantin eine Abmahnung erhalten.

Diese wollte sie entfernt haben ... nach ein wenig Schriftwechsel mit der Gegenseite sind wir nun so verblieben, dass der Arbeitgeber die Abmahnung nächstes Jahr August aus der Personalakte entfernen lässt, auch wenn sie gerechtfertigt ist.

Das ganze ist alles außergerichtlich geschehen. Nun hab ich die Angelegenheit abgerechnet mit einer 1,3 Geschäftgebühr und der Auslagenpauschale. Mein Chef glaubt aber, dass hier auch eine Einigungsgebühr abgerechnet werden kann, weil die Abmahnung ja gerechtfertigt ist und daher wohl nicht entfernt werden müsste und nun aber doch entfernt wird.

Und ich finde im Internet nichts dazu.

Könnt ihr mit helfen....Einigungsgebühr ja oder nein

Vielen Dank schonmal :prost
:geil :stammtisch
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Anahid
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#2

18.10.2016, 10:42

Dadurch, dass die Abmahnung nicht sofort, sondern erst nächstes Jahr August entfernt werden wird, ist m.E. sowieso schon eine Einigung gegeben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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