PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Samsa209
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#1

11.10.2016, 14:46

Ich stehe gerade mal auf dem Schlauch und brauche eure Hilfe.

PKH haben wir beantragt, noch keine Klage erhoben. PKH-Antrag wird der Gegenseite übersandt. Der Gegner zahlt einen Teilbetrag und dann erst ergeht der Beschluss, dass PKH bewilligt wird.

Was würdet ihr abrechnen?

Wenn das Verfahren jetzt weitergeht, weil über den Rest tatsächlich Klage erhoben wird, was mache ich mit dem zwischenzeitlich gezahlten Teilbetrag? 3101 auf den Teilbetrag wg. vorzeitiger Erledigung oder bin ich auf der falschen Fährte? Oder 3335 auf den gezahlten Betrag? Ach Mensch... -.- :nachdenk

Tausend Dank, wer helfen kann <3
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Liesel
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#2

11.10.2016, 17:15

Entstanden ist eine 3335 aus dem vollen SW. Diese ist dann aus dem SW der Klage auf die 3100 anzurechnen.
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Samsa209
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#3

11.10.2016, 17:25

Die 3335 bezahlt ja idR nicht das Gericht, obwohl ja PKH bewilligt wurde... Der Mandant müsste die Gebühr dann ja zahlen, das ist doch unfair...

Hier hätte ich dann ja z. B.

Wert 1500;1,0 3335 = 115,00 EUR

Wert 500; 1,3 3100 = 58,50
- Anrechnung 1,0 auf 500 45,00

Ich finde das für den Mandanten so unfair, das kann doch so nicht wirklich richtig sein :kopfkratz
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