Kostenfesetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sugar88
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#1

11.10.2016, 11:23

Hilfe. Mit dem Gebührenrecht steh ich auf Kriegsfuß

Folgender Fall:


Gegenseite hat einen einen Antrag auf Abänderung eines Unterhaltstitels eingereicht.

Es wurde das schriftliche Vorverfahren nach 276 ZPO angeordnet.

Wir haben nun ein Teil-Anerkenntnis- und Schlussbeschluss bekommen, in welchem es u.a. heißt

Ein geschlossener Unterhaltsvergleich wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller nicht mehr verpflichtet ist weiter nachehelichen Unterhalt an unsere Mandantin zu zahlen.

Die Kosten trägt die Antragsgegnerin zu 83% und der Antragsteller zu 17%

Hinsichtlich des Antrages zu II (herausgabe des vollstreckbaren Vergleichs) haben die Parteien das Verfahrens übereinstimmend für erledigt erklärt, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war.


Nun sind wir aufgefordert worden die Wahlanwaltsgebühren anzumelden.

Hier mach ich doch einen Kostenausgleichsantrag und dann lediglich die Verfahrensgebühr, oder?
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Anahid
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#2

12.10.2016, 10:33

Kostenausgleichung ja. Aber meiner Meinung nach ist hier eine Terminsgebühr zusätzlich abzurechnen. Urteil im schriftlichen Verfahren und Teil-Anerkenntnis.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Spkie
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#3

13.10.2016, 12:38

:zustimm sehe ich genauso
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