Abrechnung Beratungshilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MaPe
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#1

27.09.2016, 16:38

Hallo Ihr Lieben,

brauche mal wieder eure Hilfe :mrgreen: Ich hoffe, dass ich mich nicht zu kompliziert ausdrücke... Also...

In einer Sache ist die Mandantin mit dem Berechtigungsschein zu uns gekommen und wir waren zunächst auch außergerichtlich tätig. Dann ist Klage eingereicht worden, Gegner hat sich nicht gerührt und es erging ein Versäumnisurteil. Unter anderem soll er auch die vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 83,54 EUR begleichen.

Einen Kostenfestsetzungsantrag werde ich nicht stellen, sondern die gerichtlichen Kosten gleich über die PKH abrechnen. Die vorgerichtlichen Kosten wollte ich nun ebenfalls über das Gericht abrechnen. Aber diese Kosten liegen ja dann insgesamt bei 121,38 EUR und somit höher als die 83,54 EUR.

Jetzt frage ich mich, ob sich die Abrechnung der Beratungshilfe nur über 83,54 EUR belaufen darf. :kopfkratz

Denke ich zu kompliziert? Kann mir jemand helfen? :oops:
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

27.09.2016, 16:53

Woher kommt denn die Differenz bei den vorgerichtlichen Kosten? :nachdenk
MaPe
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#3

27.09.2016, 16:56

Naja, wenn ich nach dem Streitwert (500,00 EUR) abrechnen müsste, läge die 2300 ja bei 58,50 EUR und
über die Beratungshilfe liegt die Gebühr 2503 bei 85,00 EUR. Daher die Differenz
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