Abrechnung nachehelicher Unterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Susi_Fröhlich
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#1

27.09.2016, 11:20

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage zur Abrechnung des nachehelichen Unterhaltes. Folgender Sachverhalt:

Scheidungsverfahren ist durch. Jobcenter ist der Meinung, die Frau (wir haben den Mann vertreten) hätte noch anspruch auf nachehelichen Unterhalt, da sie für die Dauer der Ehe nur Hausfrau war. Wir haben das abgeschmettert und das Jobcenter ist unserer Argumentation gefolgt und geschrieben, dass ein nachehelicher Unterhalt nicht mehr geltend gemacht wird.

Nun meine Frage(n):

Streitwert 12 x monatlicher Unterhalt?

nachehelicher Unterhalt = neue Sache (löst eine Geschäftsgebühr aus)?

gibt es hier auch eine Einigungsgebühr für uns?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe ;)
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Pepples
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#2

27.09.2016, 11:30

Streitwert 12 x monatlicher Unterhalt?
Ja.

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nachehelicher Unterhalt = neue Sache (löst eine Geschäftsgebühr aus)?
Ja.
gibt es hier auch eine Einigungsgebühr für uns?
Wo soll denn bitte die Einigung sein? Ihr hab einen Anspruch abgewehrt, das ist keine Einigung. ;)
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Susi_Fröhlich
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#3

27.09.2016, 11:51

Danke =)
Lori79
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#4

22.07.2019, 09:50

Hallo Zusammen,
wenn ich richtig verstanden habe, würde es auch auf meinen Fall zutreffen:
Mann hat nachehelichen Unterhalt gezahlt aufgrund Betreuung des Kindes. Jetzt ist das Kind 18 und er wird keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen. Wir haben seine Exehefrau angeschrieben und um Bestätigung gebeten.
Nehme ich dann auch 12 x gezahlter nachehelicher UH (1,3 Gebühr) mit Einigungsgebühr? Wir haben ihr einen vorgefertigten Text geschickt, wonach beide auf nachehelichen UH verzichten.
Bin mir irgendwie unsicher.
Danke Euch
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paralegal6
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#5

23.07.2019, 10:28

Die Exfrau musste das Kind betreuen bis es 18 ist?
Gab es einen Titel oder hat er freiwillig gezahlt?
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