Abrechnung nachehelicher Unterhalt
Verfasst: 27.09.2016, 11:20
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Abrechnung des nachehelichen Unterhaltes. Folgender Sachverhalt:
Scheidungsverfahren ist durch. Jobcenter ist der Meinung, die Frau (wir haben den Mann vertreten) hätte noch anspruch auf nachehelichen Unterhalt, da sie für die Dauer der Ehe nur Hausfrau war. Wir haben das abgeschmettert und das Jobcenter ist unserer Argumentation gefolgt und geschrieben, dass ein nachehelicher Unterhalt nicht mehr geltend gemacht wird.
Nun meine Frage(n):
Streitwert 12 x monatlicher Unterhalt?
nachehelicher Unterhalt = neue Sache (löst eine Geschäftsgebühr aus)?
gibt es hier auch eine Einigungsgebühr für uns?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe
ich habe eine Frage zur Abrechnung des nachehelichen Unterhaltes. Folgender Sachverhalt:
Scheidungsverfahren ist durch. Jobcenter ist der Meinung, die Frau (wir haben den Mann vertreten) hätte noch anspruch auf nachehelichen Unterhalt, da sie für die Dauer der Ehe nur Hausfrau war. Wir haben das abgeschmettert und das Jobcenter ist unserer Argumentation gefolgt und geschrieben, dass ein nachehelicher Unterhalt nicht mehr geltend gemacht wird.
Nun meine Frage(n):
Streitwert 12 x monatlicher Unterhalt?
nachehelicher Unterhalt = neue Sache (löst eine Geschäftsgebühr aus)?
gibt es hier auch eine Einigungsgebühr für uns?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe