Leidiges Thema - Fahrtkosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AnnaMe
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#1

26.09.2016, 14:05

Halli Hallo,
ich hab mal wieder eine doofe Frage. Habe einen KFA zur Stn. bekommen. Gegner setzt zweimal Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld an (zwei Termine).
Die Termine waren vor dem AG Garmisch-Partenkirchen. Der Anwalt hat seinen Sitz in Murnau. Auf der Internetseite des Gerichts findet man die Zuständigkeit:

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist für folgende Gemeinden und Märkte zuständig:

Aidling
Bad Bayersoien
Bad Kohlgrub
Eschenlohe
Ettal
Farchant
Garmisch-Partenkirchen
Grainau
Großweil / Kleinweil
Krün
Mittenwald
Murnau
Oberammergau
Oberau
Ohlstadt
Riegsee
Saulgrub
Schöffau
Schwaigen
Seehausen
Spatzenhausen
Uffing
Unterammergau
Wallgau

Meine Frage ist, kann der Anwalt dennoch Fahrtkosten ansetzen? Oder kann er nicht, da das AG Garmisch ja für Murnau zuständig ist, zählt das dann als ein Gerichtsbezirk? Hab keine Lust, dem Gegner Geld zu schenken....
lg Anna :patsch
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niva
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#2

26.09.2016, 14:18

lies mal Vorb. 7 II VV RVG, da steht wann eine Geschäftsreise vorliegt. da steht nichts von Gerichtsbezirk. ;)

was die Erstattungsfähigkeit angeht, kommt es i.d.R. darauf an, wo der Mdt wohnt.
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Pitt
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#3

26.09.2016, 14:18

Fahrtkosten entstehen mit dem Überschreiten der Gemeindegrenze.
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