Seite 1 von 2

Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfahren

Verfasst: 26.09.2016, 11:20
von Auzibienchen
Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu hier und meine Ausbildung erst vor einer Woche begonnen. Nun soll ich eine Rechnung für die Chefin erstellen, ohne dass ich vorher diesbezüglich eingelernt wurde. Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten AG und Gegner ist AN. Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen:
Abfindung i.H.v. 5.000,00€ und ein sehr gutes Zeugnis (vollste Zufriedenheit, etc.).

Den Gegenstandswert hat der Richter wie folgt festgesetzt:
3 Bruttogehälter für Kündigungsprozessverfahren = 7.455,00€
Vergleich 4 Brutto Gehälter (inkl. des Zeugnisses) = 9940,00 €

Zuerst habe ich gedacht, dass der Streitwert einfach zusammen addiert wird, also 7.455 + 9.940 = 17.395. Daraufhin habe ich richtig Ärger bekommen, weil das nicht richtig ist. Bin am verzweifeln :sad:

Sicherlich gibt es hier viele, die mir diese Rechnung mit nur einen Hüftschwung vorrechnen können.

LG Sabine

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 12:39
von Anahid
Ja, könnten wir, dient aber nicht Deiner Ausbildung. Die hier zu erstellende Rechnung ist mal mit Sicherheit nichts für eine Auszubildende, die gerade mal eine Woche in der Ausbildung ist.

Ich geb Dir folgenden Tipp: Hier liegt ein Mehrvergleich vor. Unter diesem Suchbegriff findest Du hier im Forum gefühlte 100.000 Einträge. Auch, wie man das berechnet. Der Vergleichswert übersteigt den Verfahrenswert um 2.485,00 €, d.h. es wurden Sachen mit verglichen, die nicht Teil des Verfahrens waren.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 12:41
von Muschel
Im Streitwert für den Vergleich sind die 3 Bruttomonatsgehälter schon drin, die darfst du nicht nochmal dazu addieren. SW ist der höhere, also die 9.940,00 €.

Versteh deine Chefin überhaupt nicht wie sie dir sowas geben kann und dann noch rummeckern wenn du einen Fehler machst. Im 1. Ausbildungsjahr hat man mit Kosten eigentlich nichts zu tun.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 12:52
von Anahid
Muschel hat geschrieben:Im Streitwert für den Vergleich sind die 3 Bruttomonatsgehälter schon drin, die darfst du nicht nochmal dazu addieren. SW ist der höhere, also die 9.940,00 €.
Seh ich anders, wie bereits im Vorpost geschrieben, da Mehrvergleich.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:07
von Sonnenkind
Für mich schaut das auch nach Mehrvergleich aus. Im Übrigen bin ich ganz bei Anahid, dass das mal mit Sicherheit nicht zum Anfang der Ausbildung gehört. Sag mal deiner Chefin, dass Gebührenrecht erst später dran kommt.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:14
von AliceImWunderland
Erste Ausbildungswoche und schon eine Rechnung mit Mehrvergleich erstellen?!!! Ganz ehrlich, das können manche nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht.
Wenn deine Chefin meint, dass du das schon können muss, dann soll sie dir mal die Grundlagen des Kostenrechts erklären. Nichts für ungut, aber wenn du hier im Forum die fertige Kostenrechnung bekommst, lernst du nichts dadurch.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:15
von Muschel
Ich meinte mit dem höheren SW die VG und TG. Wegen der Einigungsgebühr hab ich gar nichts geschrieben. Sehe ich aber genauso wie Anahid. ;-)

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:23
von Sonnenkind
Muschel hat geschrieben:Ich meinte mit dem höheren SW die VG und TG. Wegen der Einigungsgebühr hab ich gar nichts geschrieben. Sehe ich aber genauso wie Anahid. ;-)
Und auch das ist nicht ganz richtig. Der Abgleich geht bei der VG über den höheren Streitwert. Die Gebühren selbst sind aus anderen Streitwerten.

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:29
von Auzibienchen
erstmal vielen lieben Dank für die Antworten!

Ja in der Schule haben wir auch nicht das Thema. Ich habe es auch vor ne halben Stunde eine andere Anwältin gesagt. Sie meint, dass eine Kanzlei so dynamisch ist, da kann man sich nicht fix an den Lehrplan halten. Wenn der Mandant was will, muss das sofort gemacht werden.

Habe nun das Forum durchforstet und würde nun folgende Rechnung machen:

1,3 Geschäftsgebühr (7.455,00€) 592,80€
1,3 Verfahrensgebühr (7.455,00€) 592,80€
0,65 Anrechnung gem.Vorbemerkung (7.455,00€) 296,40€
1,2 Terminsgebühr (7.455,00€) 547,20€

1,0 Einigungsgebühr (9.940,00€) 558,00€
Post- und Telepauschale 20,00€
Zwischensumme 2.014,40€
Umsatzsteuer 382,74€
Endsumme 2.397,14€

Kann jemand mir das bestätigen, ob das richtig ist?

Re: Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfah

Verfasst: 26.09.2016, 13:33
von Sonnenkind
Ich bin immer noch der Meinung, dass du hier vorliegend einen Mehrvergleich hast und dann ist deine Rechnung nicht korrekt.