Zuordnung Streitwert der Gebühren Küdigungsprozessverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Auzibienchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 26.09.2016, 11:06
Beruf: Auszubildene Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

26.09.2016, 11:20

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu hier und meine Ausbildung erst vor einer Woche begonnen. Nun soll ich eine Rechnung für die Chefin erstellen, ohne dass ich vorher diesbezüglich eingelernt wurde. Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten AG und Gegner ist AN. Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen:
Abfindung i.H.v. 5.000,00€ und ein sehr gutes Zeugnis (vollste Zufriedenheit, etc.).

Den Gegenstandswert hat der Richter wie folgt festgesetzt:
3 Bruttogehälter für Kündigungsprozessverfahren = 7.455,00€
Vergleich 4 Brutto Gehälter (inkl. des Zeugnisses) = 9940,00 €

Zuerst habe ich gedacht, dass der Streitwert einfach zusammen addiert wird, also 7.455 + 9.940 = 17.395. Daraufhin habe ich richtig Ärger bekommen, weil das nicht richtig ist. Bin am verzweifeln :sad:

Sicherlich gibt es hier viele, die mir diese Rechnung mit nur einen Hüftschwung vorrechnen können.

LG Sabine
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

26.09.2016, 12:39

Ja, könnten wir, dient aber nicht Deiner Ausbildung. Die hier zu erstellende Rechnung ist mal mit Sicherheit nichts für eine Auszubildende, die gerade mal eine Woche in der Ausbildung ist.

Ich geb Dir folgenden Tipp: Hier liegt ein Mehrvergleich vor. Unter diesem Suchbegriff findest Du hier im Forum gefühlte 100.000 Einträge. Auch, wie man das berechnet. Der Vergleichswert übersteigt den Verfahrenswert um 2.485,00 €, d.h. es wurden Sachen mit verglichen, die nicht Teil des Verfahrens waren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

26.09.2016, 12:41

Im Streitwert für den Vergleich sind die 3 Bruttomonatsgehälter schon drin, die darfst du nicht nochmal dazu addieren. SW ist der höhere, also die 9.940,00 €.

Versteh deine Chefin überhaupt nicht wie sie dir sowas geben kann und dann noch rummeckern wenn du einen Fehler machst. Im 1. Ausbildungsjahr hat man mit Kosten eigentlich nichts zu tun.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

26.09.2016, 12:52

Muschel hat geschrieben:Im Streitwert für den Vergleich sind die 3 Bruttomonatsgehälter schon drin, die darfst du nicht nochmal dazu addieren. SW ist der höhere, also die 9.940,00 €.
Seh ich anders, wie bereits im Vorpost geschrieben, da Mehrvergleich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

26.09.2016, 13:07

Für mich schaut das auch nach Mehrvergleich aus. Im Übrigen bin ich ganz bei Anahid, dass das mal mit Sicherheit nicht zum Anfang der Ausbildung gehört. Sag mal deiner Chefin, dass Gebührenrecht erst später dran kommt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

26.09.2016, 13:14

Erste Ausbildungswoche und schon eine Rechnung mit Mehrvergleich erstellen?!!! Ganz ehrlich, das können manche nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht.
Wenn deine Chefin meint, dass du das schon können muss, dann soll sie dir mal die Grundlagen des Kostenrechts erklären. Nichts für ungut, aber wenn du hier im Forum die fertige Kostenrechnung bekommst, lernst du nichts dadurch.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

26.09.2016, 13:15

Ich meinte mit dem höheren SW die VG und TG. Wegen der Einigungsgebühr hab ich gar nichts geschrieben. Sehe ich aber genauso wie Anahid. ;-)
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#8

26.09.2016, 13:23

Muschel hat geschrieben:Ich meinte mit dem höheren SW die VG und TG. Wegen der Einigungsgebühr hab ich gar nichts geschrieben. Sehe ich aber genauso wie Anahid. ;-)
Und auch das ist nicht ganz richtig. Der Abgleich geht bei der VG über den höheren Streitwert. Die Gebühren selbst sind aus anderen Streitwerten.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Auzibienchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 26.09.2016, 11:06
Beruf: Auszubildene Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#9

26.09.2016, 13:29

erstmal vielen lieben Dank für die Antworten!

Ja in der Schule haben wir auch nicht das Thema. Ich habe es auch vor ne halben Stunde eine andere Anwältin gesagt. Sie meint, dass eine Kanzlei so dynamisch ist, da kann man sich nicht fix an den Lehrplan halten. Wenn der Mandant was will, muss das sofort gemacht werden.

Habe nun das Forum durchforstet und würde nun folgende Rechnung machen:

1,3 Geschäftsgebühr (7.455,00€) 592,80€
1,3 Verfahrensgebühr (7.455,00€) 592,80€
0,65 Anrechnung gem.Vorbemerkung (7.455,00€) 296,40€
1,2 Terminsgebühr (7.455,00€) 547,20€

1,0 Einigungsgebühr (9.940,00€) 558,00€
Post- und Telepauschale 20,00€
Zwischensumme 2.014,40€
Umsatzsteuer 382,74€
Endsumme 2.397,14€

Kann jemand mir das bestätigen, ob das richtig ist?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#10

26.09.2016, 13:33

Ich bin immer noch der Meinung, dass du hier vorliegend einen Mehrvergleich hast und dann ist deine Rechnung nicht korrekt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten