ich bin mir gerade völlig unsicher:
Wir vertreten Beklagte. Mit dem GA haben wir telefonisch und schriftlich Vergleichsmöglichkeiten erörtert. Dabei herausgekommen ist, dass die Gegenseite die Klage zurücknimmt und keine der Parteien einen Kostenantrag stellt.
Jetzt rechne ich die Akte ab.
M.E. 1,3 Verfahrensgebühr, Auslagen Mwst.
Chef meint, dass 1,2 TG und Einigungsgebühr auch angefallen seien. Nein, find ich nicht, wir haben zwar Vergleichsverhandlungen geführt aber die Klage wurde doch zurückgenommen. Oder bin ich jetzt völlig neben der Spur?
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