ZV-Kosten festsetzen lassen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

19.09.2016, 11:55

Hallo,

ich weiß nicht, ob es hier reingehört oder doch eher unter den Punkt ZV.

ich habe eine Angelegenheit, bei der ein Kaufvertrag geschlossen, aber der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde.

Wir sind zunächst außergerichtlich und dann im Zwangsvollstreckungswege gegen die Schuldner vorgegangen. Es wurden einige Raten gezahlt, aber vor der vollständigen Zahlung gingen keine weiteren Raten mehr ein. Die Vermögensauskunft wurde abgegeben.

Im Normalfall ist es ja so, dass wir von den Zahlungen erstmal unsere Gebühren einbehalten hätten, was wir in diesem Fall leider nicht getan haben, da die Mandantin schnell ihr Geld haben wollte.

Die Schuldner leben wohl auch nicht mehr in dem Objekt.

Unsererseits hat hier kein gerichtliches Verfahren stattgefunden.

Die Rechtsschutzversicherung der Mandantin hat unsere bisherigen Kosten ausgeglichen, da die Mandantin die ZV-Unterlagen haben wollte.

Nun möchte die Rechtsschutzversicherung aber, dass wir die ZV-Kosten festsetzen lassen, damit sie einen Titel haben.

Bei welchem Gericht kann ich denn nun die Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen und ist das überhaupt möglich, nachdem der Gerichtsvollzieher schon Teilbeträge an uns überwiesen hat?
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

19.09.2016, 12:28

Meiner Meinung nach hätten die Raten beim vorliegenen Sachverhalt mangels anderweitiger Regelung nach § 367 BGB verrechnet werden müssen, unabhängig davon, was die Mandantschaft gerne hätte. In diesem Fall kannst du nur noch den Teil der Kosten zur Kostenfestsetzung anmelden, der nach Verrechnung mit Ratenzahlungen noch offen steht, sofern überhaupt noch Kosten offen stehen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
RENOCTBLN
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 25.08.2015, 10:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

22.09.2016, 09:55

Es stehen keine Kosten mehr offen.

Sieht es noch jemand so, dass ich die ZV-Kosten nun nicht mehr festsetzen lassen kann?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

22.09.2016, 11:22

Ja. sehe ich genau wie Alice. Es kommt nicht darauf an, was Eure Mandantin will, sondern darauf, was das Gesetz sagt. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten