Hallo,
ich weiß nicht, ob es hier reingehört oder doch eher unter den Punkt ZV.
ich habe eine Angelegenheit, bei der ein Kaufvertrag geschlossen, aber der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde.
Wir sind zunächst außergerichtlich und dann im Zwangsvollstreckungswege gegen die Schuldner vorgegangen. Es wurden einige Raten gezahlt, aber vor der vollständigen Zahlung gingen keine weiteren Raten mehr ein. Die Vermögensauskunft wurde abgegeben.
Im Normalfall ist es ja so, dass wir von den Zahlungen erstmal unsere Gebühren einbehalten hätten, was wir in diesem Fall leider nicht getan haben, da die Mandantin schnell ihr Geld haben wollte.
Die Schuldner leben wohl auch nicht mehr in dem Objekt.
Unsererseits hat hier kein gerichtliches Verfahren stattgefunden.
Die Rechtsschutzversicherung der Mandantin hat unsere bisherigen Kosten ausgeglichen, da die Mandantin die ZV-Unterlagen haben wollte.
Nun möchte die Rechtsschutzversicherung aber, dass wir die ZV-Kosten festsetzen lassen, damit sie einen Titel haben.
Bei welchem Gericht kann ich denn nun die Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen und ist das überhaupt möglich, nachdem der Gerichtsvollzieher schon Teilbeträge an uns überwiesen hat?
ZV-Kosten festsetzen lassen
- AliceImWunderland
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Meiner Meinung nach hätten die Raten beim vorliegenen Sachverhalt mangels anderweitiger Regelung nach § 367 BGB verrechnet werden müssen, unabhängig davon, was die Mandantschaft gerne hätte. In diesem Fall kannst du nur noch den Teil der Kosten zur Kostenfestsetzung anmelden, der nach Verrechnung mit Ratenzahlungen noch offen steht, sofern überhaupt noch Kosten offen stehen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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- Anahid
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Ja. sehe ich genau wie Alice. Es kommt nicht darauf an, was Eure Mandantin will, sondern darauf, was das Gesetz sagt. ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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