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Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 19.09.2016, 11:41
von Soenny
Hallo zusammen, ich stehe auf der Leitung :wink1

KGE: Kosten tragen Klägerin und Beklagte zur Hälfte, Streitwert 617 €.

Hiergegen legen wir sof. Beschwerde ein, dem wird abgeholfen wie folgt: "Die Kosten des Rechtsstreits tagen die Klägerin zu 10% und die Beklagte zu 90%". Wir vertreten die Klägerin.

Ist der Wert jetzt für das Beschwerdeverfahren immer noch 617 €? :oops:

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 19.09.2016, 15:14
von Soenny
Niemand eine Idee?

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 19.09.2016, 15:19
von niva
der Wert ist nicht der Streitwert selbst, sondern die Beschwer, also Differenz zwischen dem was der Mdt mit der KGE hätten zahlen müssen und dem was er nach eurem Antrag hätte zahlen müssen.

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 19.09.2016, 15:24
von Soenny
Danke Niva, wieder was gelernt, so was hatte ich noch nicht :thx

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 18.10.2016, 15:01
von Soenny
Das Gericht hat jetzt allerdings den Beschwerdewert in selber Höhe wie den Wert des Hauptverfahrens festgesetzt :kopfkratz

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 18.10.2016, 16:09
von 13
Das kannste dann wegen der Bindung an den SW so übernehmen. Über die Gedanken des Richters würde ich mir keine Gedanken machen. :lol:

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 18.10.2016, 16:57
von Soenny
Hat mich aber verwirrt :lol:

Re: Streitwert sof. Beschwerde

Verfasst: 18.10.2016, 17:42
von icerose
Soenny hat geschrieben:Das Gericht hat jetzt allerdings den Beschwerdewert in selber Höhe wie den Wert des Hauptverfahrens festgesetzt :kopfkratz
das erlebe ich hier öfter, deshalb hab ich doch mal drüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass das ganz schlicht Faulheit ist. :lol: