Trennung der Verwaltungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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farbenseele
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#1

16.09.2016, 09:43

Hallo Ihr Lieben,

könnt Ihr mir helfen?

Wir haben hier eine Verwaltungssache wie folgt:

In dem ordnungsbehördlichen Verfahren haben wir unsere Mandanten (Eheleute) zusammen vertreten.

Nach Erhalt der Ordnungsverfügung (Ehemann) und Duldungsverfügung (Ehefrau) haben wir für jeden jeweils Widerspruch eingelegt und gleichzeitig Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Streitwerte jeweils Auffangwerte von je 5.000 Euro.

Wie rechne ich diese Sachen hier ab?

Rechtsschutz ist klar, ohne jegliche Anrechnung, nur eine VG.

Ordnungsbehördliches Verfahren (beide Eheleute)

1,6 Gebühr Nr. 2300 Euro aus 5.000 Euro 484,80 Euro
Postpauschale 20,00 Euro
Umsatzsteuer 95,91 Euro
Summe 600,71 Euro

Ehemann
1,3 Gebühr Nr. 2300 Euro aus 5.000 Euro 393,90 Euro
Postpauschale 20,00 Euro
Umsatzsteuer 41,22 Euro
Summe 492,54 Euro

Ehefrau
1,3 Gebühr Nr. 2300 Euro aus 5.000 Euro 393,90 Euro
Postpauschale 20,00 Euro
Umsatzsteuer 41,22 Euro
Summe 492,54 Euro

somit müsste die Gebühr bei der Ehefrau gekürzt werden:
1,6 Gebühr Nr. 2300 Euro aus 5.000 Euro 484,80 Euro
1,3 Gebühr Nr. 2300 Euro aus 5.000 Euro - 393,90 Euro
somit bleiben stehen 90,90 Euro

ab Widerspruchsverfahren dann getrennte Abrechnungen!

Was mache ich mit der Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Geschäftsgebühr? Bei der Geschäftsgebühr bleiben doch nur noch 90,90 Euro.

Könnt Ihr mir helfen?

Vielen Dank im Voraus
farbenseele
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