Hallo
Habe einen Fall auf dem Tisch bzgl. Kostenfestsetzung I. und II. Instanz. Folgender Sachverhalt:
Mandant ist Geschädigter einer Prügelei. Tritt als Nebenkläger im Strafverfahren der beiden Täter auf. Im Wege der Nebenklage/des Strafprozesses wurde über den Adhäsionsantrag verhandelt. Im Urteil steht nun u. a. dass die Angeklagten 11.217,96 € nebst Zinsen seit xx zu zahlen haben. Des Weiteren müssen die Angeklagten unsere Kosten auch tragen.
Nun meine Frage zur Abrechung:
lt. RVG würde ja die Nr. 4143 (Verfahrensgebühr) entstehen. Wie rechne ich die Termine ab? Es waren 5 Verhandlungen über mehrere Stunden inkl. Gutachter, Zeugen etc. Nehme ich da pro Termin die Nr. 4114 f. Wahlverteidiger?
Bei der II. Instanz (Landgericht) würde sich mir die gleiche Frage wieder stellen.... Auf die Terminsgebühr zu verzichten wäre ja auch nicht schön
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank vorab
Abrechnung Adhäsionsverfahren Nebenkläger
- Adora Belle
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Wenn die Kosten für Nebenklage und Adhäsion geschuldet werden, dann könnt Ihr 4100, (ggf. 4104), 4106, 4108 (x Termin), 4124, 4126 (x Termin) und 4143 festsetzen lassen.