Wir haben für unseren Mandanten Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung (Verfahren der Mobiliarpfändung und Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft) bewilligt bekommen.
Diesbezüglich wurde seinerzeit ein Zwangsvollstreckungsauftrag kombiniert mit dem Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft eingereicht. Die Kosten hierfür wurden durch die PKH gedeckt.
Danach hatte die Gegenseite jedoch Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO eingereicht. Diese wurde vom Gericht abgewiesen. Kosten wurden der Gegenseite auferlegt. Da das Verfahren jedoch vor dem Arbeitsgericht stattgefunden hat, sind unsere Kosten nicht erstattungsfähig.
Nun meine Frage:
Können die hier entstandenen Rechtsanwaltsgebühren über die bewilligte Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung abgerechnet werden oder müssen wir diese unserem Mandanten in Rechnung stellen?
Erstreckung Bewilligung PKH für ZV
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Hallo zusammen,
den Antrag auf Bewilligung der PKH für die ZV muss ich beim Vollstreckungsgericht stellen oder?
Wir möchten die Abgabe der Vermögensauskunft beim Schuldner beantragen.
Bzw. bekäme ich eine ZV-Androhung auch über die PKH abgedeckt? Eher nicht, denke ich.
Für das Gerichtsverfahren wurde im Vorfeld aufgrund der Vermögensverhältnisse die PKH abgelehnt in 2018. Nun haben sich diese verschlechtert und ich würde es für die ZV gerne neu versuchen. Oder könnte auch rückwirkend noch für das abgeschlossene Gerichtsverfahren erneut beantragt werden?
den Antrag auf Bewilligung der PKH für die ZV muss ich beim Vollstreckungsgericht stellen oder?
Wir möchten die Abgabe der Vermögensauskunft beim Schuldner beantragen.
Bzw. bekäme ich eine ZV-Androhung auch über die PKH abgedeckt? Eher nicht, denke ich.
Für das Gerichtsverfahren wurde im Vorfeld aufgrund der Vermögensverhältnisse die PKH abgelehnt in 2018. Nun haben sich diese verschlechtert und ich würde es für die ZV gerne neu versuchen. Oder könnte auch rückwirkend noch für das abgeschlossene Gerichtsverfahren erneut beantragt werden?
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Rückwirkend nein, aber für die ZV selbst kannst du PKH beantragen. Das Vollstreckungsgericht ist dafür zuständig. Ob Du allerdings eine Beiordnung erhälst ist noch die Frage. Evtl. geht das Gericht davon aus, der Mdt. könnte selbst die ZV einleiten.
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