Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir haben Klage eingereicht, der Mandant hat die GK nicht eingezahlt.
Jetzt hat er nach Ablauf der 6 Monate die GK-REchnung über eine 1,0 bekommen.
Er hat jetzt das Geld zusammen, um die gesamten GK einzuzahlen.
Wird die bereits gezahlte 1,0 Gebühr von oben dann auf die 3,0 GEbühr angerechnet oder ist das Geld futsch?
Danke für eure Hilfe
Verfallen GK?
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Da die Sache über sechs Monate hinweg nicht weiter betrieben worden ist, hat das Gericht das Verfahren weggelegt und die bislang entstandene 1,0 Gerichtsgebühr in Rechnung gestellt.
Ich würde dem Gericht jetzt schreiben, dass der Mandant das Verfahren fortsetzen möchte. Gleichzeitig sollte der Mandant dann die 3,0 Gerichtsgebühren bezahlen.
Ich würde dem Gericht jetzt schreiben, dass der Mandant das Verfahren fortsetzen möchte. Gleichzeitig sollte der Mandant dann die 3,0 Gerichtsgebühren bezahlen.
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Ok, die 1,0 ist also weg, wird behandelt, wie ein neues Verfahren richtig?
Wo steht das im Gesetz? Ich finde nix dazu
Wo steht das im Gesetz? Ich finde nix dazu
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nein, die ist nicht weg mein ich; wenn er fortsetzen will würd ich mal bei Gericht anrufen, wie das jetzt am besten gehandhabt wird, auf welche Rechnung am besten jetzt gezahlt wird.