Streitwert FamR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annelise
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#1

08.09.2016, 10:01

Hallo,
kurze Fallschilderung: Wir streiten mit der Gegenseite über den Zugewinnausgleich. Eventuell schaffen wir es nun, die Sache außergerichtlich zu einigen. Der Wert des Zugewinns beläuft sich auf ca. 300.000 €. Nun werden wir in dem Vergleich aber wohl mit regeln, dass unsere Mandantin ein Haus und die Kinder auch ein Haus bekommen, in welchem unsere Mandantin dann gegen Miete wohnen darf. Jetzt interessiert es meinen Chef natürlich, ob er die Werte von den Häusern auf den Wert des Zugewinns (s.o.) draufrechnen darf, da wir das ja mit verhandelt haben. Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine :)

Danke!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.09.2016, 11:58

Die Häuserwerte sollten doch sowieso bereits im Zugewinn drin sein oder zumindest im Anfangsvermögen. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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