Klagerücknahme oder Erledigterklärung
Verfasst: 08.09.2016, 08:53
Hallo zusammen,
mein Chef räumt gerade auf. Er hat mir jetzt eine Akte auf den Tisch gelegt in der wir für unsere Mandantin Klage eingereicht haben in eine arbeitsrechtlichen Sache wegen ordentlicher Kündigung. Nach Klagezustellung bei der Gegenseite erhielten wir nun ein Schreiben des Anwalts, dass er gütliche außerger. Einigung mit Angebot einer Abfindung möchte. Unsere Mandantin wäre einverstanden. Mein Chef meinte nun was denn für unsere Mandantin günstiger wäre, da ja vor dem Arbeitsgericht jeder seine RA-Kosten selbst zu tragen hat - Klagerücknahme oder Erledigterklärung? Fällt das beides unter die NR 3101 VV/RVG 0,8 Gebühr?
mein Chef räumt gerade auf. Er hat mir jetzt eine Akte auf den Tisch gelegt in der wir für unsere Mandantin Klage eingereicht haben in eine arbeitsrechtlichen Sache wegen ordentlicher Kündigung. Nach Klagezustellung bei der Gegenseite erhielten wir nun ein Schreiben des Anwalts, dass er gütliche außerger. Einigung mit Angebot einer Abfindung möchte. Unsere Mandantin wäre einverstanden. Mein Chef meinte nun was denn für unsere Mandantin günstiger wäre, da ja vor dem Arbeitsgericht jeder seine RA-Kosten selbst zu tragen hat - Klagerücknahme oder Erledigterklärung? Fällt das beides unter die NR 3101 VV/RVG 0,8 Gebühr?