Geschäftsgebühr Insolvenzverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Skyline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 459
Registriert: 01.03.2010, 17:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#1

08.09.2016, 08:51

Hallo,

mein Chef hat einen Mandanten hinsichtlich einer Insolvenzforderung umfassend beraten und diese auch angemeldet. Jetzt will mein Chef neben dieser Verfahrensgebühr für die Forderungsanmeldung auch noch eine Geschäftsgebühr abrechnen bzw. Beratungsgebühr ? Geschäftsgebühr dann aus Wert der angemeldeten Forderung ohne Anrechnung? So was hatte ich noch nie / Würde hier lieber eine Beratung abrechnen ? :thx
anni22
Forenfachkraft
Beiträge: 224
Registriert: 10.08.2009, 10:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: in Sachsen

#2

08.09.2016, 09:11

M. E. kann doch eine Geschäftsgebühr nur abgerechnet werden, wenn der RA nach außen hin tätig wird bzw. einen entsprechenden Mandatsauftrag hat, z. B. wenn ein Schreiben an die Gegenseite gefertigt wird. Ich würde an deiner Stelle dann auch eher eine Beratung abrechnen.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
Antworten