Kostenfestsetzung Truppendienstgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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XLadyX
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#1

08.09.2016, 08:02

Guten Morgen,

ich muss ein Antrag auf Kostenausgleichung beim Truppendienstgericht stellen :schock !
Wird der ganz normal nach § 106 ZPO gestellt?

Kostenverteilung laut Urteil:

Der Soldat trägt ein Drittel der Kosten des Verfahrens. Zwei Drittel der Verfahrenskosten trägt der Bund, der auch zwei Dritel der notwendigen Auslagen des Soldaten trägt.

Ist meine Kostenberechnung nachfolgend richtig:

I.außergerichtliche Tätigkeit

2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten Abs. 2 400,00 €
7000 Dokumentenpauschale 95 31,75 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 431,75 € 20,00 €
Nettobetrag 451,75 €
Umsatzsteuer 19 % 85,83 €
Bruttobetrag 537,58 €

II.Disziplinarverfahren

6200 Grundgebühr in Disziplinar- und berufsgerichtlichen Verfahren 300,00 €
6202 Verfahrensgebühr für Tätigkeit in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren 200,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 500,00 € 20,00 €
Nettobetrag 520,00 €
Umsatzsteuer 19 % 98,80 €
Bruttobetrag 618,80 €
III.gerichtliches Verfahren

2302 Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten -175,00 €
6203 Verfahrensgebühr im Ersten Rechtszug 250,00 €
6205 Hauptverhandlung von 5 bis 8 Stunden 320,00 €
6205 Hauptverhandlung von 5 bis 8 Stunden 320,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 715,00 € 20,00 €
7003 Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 0,30 € 668 km 200,40 €
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld mehr als acht Stunden 70,00 €
7005 Tage- und Abwesenheitsgeld vier bis acht Stunden 40,00 €
Nettobetrag 1.045,40 €
Umsatzsteuer 19 % 198,63 €
Bruttobetrag 1.244,03 €

Die Kosten für die außgerichtliche Tätigkeit sind doch nicht mit aufzuführen. Ist doch wie bei einem normalen KFA in einer Zivilsache, oder nicht?

Die Angelegenheit war mega umfangreich und habe die Gebühren deshalb höher angesetzt. Geht das durch beim Truppendienstgericht?

Vielen Danke für eure HILFE :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx
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