Ordnungsgeld-einstweilige AO-Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schubi-RA
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 07.09.2016, 18:26
Beruf: Rechtsanwältin

#1

07.09.2016, 18:48

Hallo zusammen. :wink1 Guten Tag!

Nachdem ich hier bereits viele hilfreichen Impulse gefunden habe, stelle ich nun mal eine Fragen an die Abrechungskundigen und hoffe, Ihr könnt mir helfen. :panik :panik :panik Es geht um folgende Konstellation:

Gegen den Mdt. wurde eine einstw. AO nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt und erlassen; die haben wir in der mündlichen Verhandlung weg bekommen - es kam zu einem Vergleich. Nun behauptet die Antragstellerin, mein Mandant habe gegen die Vereinbarungen des Vergleichs verstoßen und beantragt Ordnungsgeld. Zunächst wird der Antrag abgelehnt.
Dagegen legt der RA Beschwerde ein.
Es kommt zu einer mündlichen VH und einem späteren Beweistermin (=zwei Termine/zweimal Anreise aus einem anderen Gerichtsbezirk, Abwesenheit jeweils <4 Stunden). Hiernach ergeht ein Ordnungsgeldbeschluss; Verfahrenswert 1.000,- €.

Leider habe ich versäumt, mit dem Mandanten für den Verfahrenskomplex "Ordnungsgeld" eine Vergütungsvereinbarung zu schließen und jetzt stellt sich mir die Frage:

WAS KANN ICH ABRECHNEN? :kopfkratz
(Die Kollegin hat leider noch keine KFA gestellt, darum kann ich da nicht abschreiben...)

Könnt Ihr mir bitte helfen?

Vielen Dank schon vorab!
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