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Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt

Verfasst: 07.09.2016, 10:10
von Reengando
Guten Morgen,

ich hab folgende Frage:

Wir haben einen Rechtstreit am BGH "begleitet". Wir selbst sind keine BGH-Anwälte, aber mein Chef meint, dass wir trotzdem wegen der "Begleitung" des Verfahrens Gebühren abrechnen können.

Kann mir dazu jemand helfen?

Danke und viele Grüße

Re: Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt

Verfasst: 07.09.2016, 10:12
von Anahid
Gegenüber dem Mandanten könnt Ihr die abrechnen. Erstattungsfähig durch die Gegenseite sind die nicht. Da gibt es Rechtsprechung zu, dass ein BGH-Anwalt keine "Begleitung" benötigt.

Re: Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt

Verfasst: 07.09.2016, 10:14
von Reengando
Danke für die Auskunft, aus meiner Frage ging aber nicht hervor, dass ich nicht weiß wo im RVG ich die ansetzbaren Gebühren finde.

Also: Welche Gebühr kann ich nehmen ( :wink2 )

Re: Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt

Verfasst: 07.09.2016, 10:17
von Anahid
Nr. 3400 VV RVG