Guten Morgen,
ich hab folgende Frage:
Wir haben einen Rechtstreit am BGH "begleitet". Wir selbst sind keine BGH-Anwälte, aber mein Chef meint, dass wir trotzdem wegen der "Begleitung" des Verfahrens Gebühren abrechnen können.
Kann mir dazu jemand helfen?
Danke und viele Grüße
Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gegenüber dem Mandanten könnt Ihr die abrechnen. Erstattungsfähig durch die Gegenseite sind die nicht. Da gibt es Rechtsprechung zu, dass ein BGH-Anwalt keine "Begleitung" benötigt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.