Abrechnung BGH-Gebühren als begleitender Anwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Reengando
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#1

07.09.2016, 10:10

Guten Morgen,

ich hab folgende Frage:

Wir haben einen Rechtstreit am BGH "begleitet". Wir selbst sind keine BGH-Anwälte, aber mein Chef meint, dass wir trotzdem wegen der "Begleitung" des Verfahrens Gebühren abrechnen können.

Kann mir dazu jemand helfen?

Danke und viele Grüße
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Anahid
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#2

07.09.2016, 10:12

Gegenüber dem Mandanten könnt Ihr die abrechnen. Erstattungsfähig durch die Gegenseite sind die nicht. Da gibt es Rechtsprechung zu, dass ein BGH-Anwalt keine "Begleitung" benötigt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Reengando
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#3

07.09.2016, 10:14

Danke für die Auskunft, aus meiner Frage ging aber nicht hervor, dass ich nicht weiß wo im RVG ich die ansetzbaren Gebühren finde.

Also: Welche Gebühr kann ich nehmen ( :wink2 )
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Anahid
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#4

07.09.2016, 10:17

Nr. 3400 VV RVG
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