Kostenfestsetzung bei mehreren Auftraggebern
Verfasst: 05.09.2016, 12:34
Hallo,
ich weiß leider nicht, wie ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen soll, da ich mit einer Kostenentscheidung leider nicht klar komme und brauche eure Hilfe. Wir sind Antragsgegner zu 1) und 2). Es handelt sich um ein Verfahren auf Rückgabe eines Hundes. Der Gegenstandswert ist 500,00 €, es entstand lediglich eine 1.3 Verfahrensgebühr.
Die Kostenentscheidung lautet:
"Der Antragsteller hat die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2) sowie die Hälfte der weiteren Kosten zu tragen.
Die Antragsgegnerin zu 1) hat ihre außergerichtlichen Kosten sowie die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen."
Wie kann ich denn die Kosten des Antragsgegners zu 2) berechnen? Ich habe ja zwei Auftraggeber und eine Erhöhung nach 1008.
Ich schätze mal, mit den weiteren Kosten sind die Gerichtskosten gemeint? Setze ich die Gerichtskosten voll an?
Die Rechtspflegerin will folgende Festsetzung machen:
Die Hälfte von 104,44 €, mithin 52,22 €, zzgl. der auf die Antragsgegnerin zu 1) verrechneten Gerichtskosten von 26,25 €, ingesamt 78,47 €.
Ich kann dies überhaupt nicht nachvollziehen und weiß auch nicht, wie sie auf diese Zahlen kommt. Des Weiteren schreibt sie:
"Da beide Antragsgegner von Ihnen vertreten wurden, diese im Innenverhältnis jeweils die Hälfte dieser Kosten zu tragen haben, ist beabsichtigt, die Hälfte von 102,82 €, mithin 51,41 €, zugunsten der Antragsgegnerin zu 1) gegen den Antragsteller festzusetzen."
Ist dies so richtig? Ich stehe hier so auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe. Vielen Dank im Voraus.
ich weiß leider nicht, wie ich hier einen Kostenfestsetzungsantrag stellen soll, da ich mit einer Kostenentscheidung leider nicht klar komme und brauche eure Hilfe. Wir sind Antragsgegner zu 1) und 2). Es handelt sich um ein Verfahren auf Rückgabe eines Hundes. Der Gegenstandswert ist 500,00 €, es entstand lediglich eine 1.3 Verfahrensgebühr.
Die Kostenentscheidung lautet:
"Der Antragsteller hat die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2) sowie die Hälfte der weiteren Kosten zu tragen.
Die Antragsgegnerin zu 1) hat ihre außergerichtlichen Kosten sowie die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen."
Wie kann ich denn die Kosten des Antragsgegners zu 2) berechnen? Ich habe ja zwei Auftraggeber und eine Erhöhung nach 1008.
Ich schätze mal, mit den weiteren Kosten sind die Gerichtskosten gemeint? Setze ich die Gerichtskosten voll an?
Die Rechtspflegerin will folgende Festsetzung machen:
Die Hälfte von 104,44 €, mithin 52,22 €, zzgl. der auf die Antragsgegnerin zu 1) verrechneten Gerichtskosten von 26,25 €, ingesamt 78,47 €.
Ich kann dies überhaupt nicht nachvollziehen und weiß auch nicht, wie sie auf diese Zahlen kommt. Des Weiteren schreibt sie:
"Da beide Antragsgegner von Ihnen vertreten wurden, diese im Innenverhältnis jeweils die Hälfte dieser Kosten zu tragen haben, ist beabsichtigt, die Hälfte von 102,82 €, mithin 51,41 €, zugunsten der Antragsgegnerin zu 1) gegen den Antragsteller festzusetzen."
Ist dies so richtig? Ich stehe hier so auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe. Vielen Dank im Voraus.