Hallo,
Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiife
wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist und ich zwei Rechnungen in Kopie an die Rechtsschutzversicherung geschickt habe wie folgt:
a.
1,3 Geschäftsgebühr 104,00 €
Pauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 124,00 €
19 % Mwst 23,56 €
Gesamt 147,56 €
b.
1,3 Verfahrensgebühr 104,00 €
- Anrechnung GG 52,00 €
Pauschale 20,00 €
Zwischensumme netto 72,00 €
19 % Mwst 13,68 €
Gesamt 85,68 €
dann bekomme ich doch vom Mandanten die SB, welche mit 153,00 € vereinbart wurde sowie a) 23,56 € Mwst sowie b) 13,56 € Mwst, mithin 190,24 € oder ? Rechtsschutz zahlt dann nur noch 43,00 € oder ? a) 124,00 € Nettogebühren + b) 72,00 € Nettogebühren - SB 153,00 €= 43,00 € oder ???
Mandant vorsteuerabzugsberechtigt /SB
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Würde ich auch so sehen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
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Heute musst du leben.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 18
- Registriert: 02.09.2016, 08:38
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Würde ich auch so sehen. SB ist ja immer pauschal vom zu zahlenden Betrag der RSV abzuziehen (vom Nettobetrag bei Vorsteuerabzug und vom Bruttobetrag bei allen anderen) und dann hat er die UST zu tragen. Die RSV muss die übrigen Nettogebühren zahlen.