Verfahrensgebühr § 15 Abs. 3

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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WizCallifa
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#1

31.08.2016, 07:49

Hallo,

wir haben wie folgt abgerechnet:

Gegenstandswert. 20.438,00 €
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
-0,65 Anrechnung
1,0 Einigungsgebühr
0,8 Protokollierung einer Einigung
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus 40.876,00 € berücksichtigt-
Auslagenpauschale 2X
Mehrwersteuer

Wie kann ich der Rechtsschutz erklären wieso der Gegenstandswert doppelt so hoch ist ?
Dankeschön
Sonnenkind
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#2

31.08.2016, 08:00

In dem du den Sachverhalt schilderst. Wobei mir das auch etwas komisch vorkommt. Da muss ja zuerst Klage über 20.438,00 Euro eingereicht worden sein und dann seltsamerweise sich über noch einmal den gleichen Betrag, welcher nicht gerichtlich anhängig war, verglichen worden sein. Irgendetwas scheint nicht zu passen.

Wenn es sich um einen Mehrvergleich handelt, würde auch noch die 1,5 Einigungsgebühr fehlen. Stell mal etwas mehr Sachverhalt ein.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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Anahid
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#3

31.08.2016, 08:52

Da kann ich Sonnenkind nur zustimmen. Mit den Angaben kann Dir leider keiner helfen. Unabhängig davon, dass ich die Rechnung - wie Sonnenkind auch schon erwähnt hat - für falsch halte.
Zuletzt geändert von Anahid am 31.08.2016, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

31.08.2016, 08:56

Ich kann mich Sonnenkind und Anahid nur anschließen. Für mich ist hier auch nicht ersichtlich woher der doppelte Gegenstandswert kommt.
pitz
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#5

31.08.2016, 12:15

Wurde vllt Widerklage eingelegt und das Gericht hat den Streitwert daraufhin verdoppelt?
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icerose
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#6

31.08.2016, 13:38

WizCallifa hat geschrieben:Wie kann ich der Rechtsschutz erklären wieso der Gegenstandswert doppelt so hoch ist ?
im Idealfall gibt es vom Gericht einen Streitwertbeschluss -
im Übrigen muss ich meinen Vorrednern :zustimm wir könnten hier wunderbar rätseln
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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