Hallo,
wir haben wie folgt abgerechnet:
Gegenstandswert. 20.438,00 €
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
-0,65 Anrechnung
1,0 Einigungsgebühr
0,8 Protokollierung einer Einigung
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus 40.876,00 € berücksichtigt-
Auslagenpauschale 2X
Mehrwersteuer
Wie kann ich der Rechtsschutz erklären wieso der Gegenstandswert doppelt so hoch ist ?
Dankeschön
Verfahrensgebühr § 15 Abs. 3
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In dem du den Sachverhalt schilderst. Wobei mir das auch etwas komisch vorkommt. Da muss ja zuerst Klage über 20.438,00 Euro eingereicht worden sein und dann seltsamerweise sich über noch einmal den gleichen Betrag, welcher nicht gerichtlich anhängig war, verglichen worden sein. Irgendetwas scheint nicht zu passen.
Wenn es sich um einen Mehrvergleich handelt, würde auch noch die 1,5 Einigungsgebühr fehlen. Stell mal etwas mehr Sachverhalt ein.
Wenn es sich um einen Mehrvergleich handelt, würde auch noch die 1,5 Einigungsgebühr fehlen. Stell mal etwas mehr Sachverhalt ein.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Anahid
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Da kann ich Sonnenkind nur zustimmen. Mit den Angaben kann Dir leider keiner helfen. Unabhängig davon, dass ich die Rechnung - wie Sonnenkind auch schon erwähnt hat - für falsch halte.
Zuletzt geändert von Anahid am 31.08.2016, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich kann mich Sonnenkind und Anahid nur anschließen. Für mich ist hier auch nicht ersichtlich woher der doppelte Gegenstandswert kommt.
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im Idealfall gibt es vom Gericht einen Streitwertbeschluss -WizCallifa hat geschrieben:Wie kann ich der Rechtsschutz erklären wieso der Gegenstandswert doppelt so hoch ist ?
im Übrigen muss ich meinen Vorrednern wir könnten hier wunderbar rätseln
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück