Gegenstandswert Auskunft Nachlass

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Susi_Fröhlich
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 09.03.2016, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

29.08.2016, 11:08

Hallöchen ihr Lieben,

habe wiedermal eine Streitwertfrage. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Unserem Mandanten stehen Ansprüche aus einem Testament zu. Er hat nun die Erben aufgefordert, ihm Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Da dies nicht geschehen ist, hat er uns beauftragt, die Auskünfte erstmal außergerichtlich anzufordern. Ich will nun natürlich unsere RA Gebühren gleich mitfordern, frage mich allerdings welchen Gegenstandswert ich nun nehmen kann. Ich habe eine Eidesstattliche Versicherung einer der Erben in der Akte, welche vom Notar beglaubigt wurde und in der der Wert des Nachlasses "im Kosteninteresse"? mit 200.000,00 EUR beziffert ist.

Kann ich das als Grundwert nehmen und davon dann 20% (oder 25%?) wegen dem Auskunftsanspruch? Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe. ;)
Antworten